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Transgeschlechtlichkeit: Vor dem Gesetz zählt die Biologie

Ein Gerichtsurteil in Großbritannien besagt, dass Geschlecht binär ist – und die zertifizierte Selbstidentifikation zweitrangig. Die Reaktionen sind geteilt.
FWS-Aktivistinnen vor dem Höchsten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs
Foto: IMAGO/Tayfun Salci (www.imago-images.de) | Siegreiche Klägerinnen: Die Aktivistinnen der Gruppe "For Women Scotland", Susan Smith und Marion Calder, kommen nach dem Urteilsspruch aus dem Gebäude des Obersten Gerichtshofs.

Was ist eine Frau? Das höchste Gericht des Vereinigten Königreichs hat sich mit dieser Frage beschäftigt und am heutigen Mittwoch nach übereinstimmenden Medienberichten bekannt gegeben, dass vor dem Gesetz die Biologie entscheidend sei. Demnach sei ein Gesetz aus dem Jahr 2010, so das Gerichtsurteil, so auszulegen, dass das „Konzept von Geschlecht“ einerseits binär sei, Menschen also „entweder Mann oder Frau“ seien. Und andererseits korrespondiere im normalen Sprachgebrauch die Bedeutung „dieser klaren und unzweideutigen Wörter“ mit den biologischen Merkmalen, die Individuen zu Frauen oder Männern machen. Demgegenüber sei die gegenteilige Vorstellung, dass das Geschlecht primär etwas bezeichne, was in einem amtlichen Dokument stehe, „inkohärent“.

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Richter Patrick Hodge erläuterte, es sei „einstimmige Entscheidung“ des Obersten Gerichtshofs, dass die Begriffe „Frau“ und „Geschlecht“ sich im „Equality Act“, dem Gleichheitsgesetz, auf biologische Frauen und das biologische Gesetz bezögen. Man solle das Urteil aber nicht als „Triumph“ einer Gruppe der Gesellschaft über die andere lesen. Das Gleichheitsgesetz schütze auch Transgender-Personen vor Diskriminierung.

Hintergrund der Entscheidung war ein langandauernder Rechtsstreit zwischen der Aktivstinnengruppe „For Women Scotland“ (Für Frauen Schottland) und der Schottischen Regierung. Diese hatte 2018 ein schottisches Gesetz erlassen, das eine 50-prozentige Frauenquote in öffentlichen Gremien vorsah – was allerdings auch Transfrauen, also biologische Männer, mitinbegriffen hatte. Gegen die Regelung hatten die feministischen Aktivistinnen bereits einmal erfolgreich geklagt; die schottische Regierung hatte danach mit Verweis auf das im gesamten Königreich geltende Gleichheitsgesetz argumentiert, dass auch dieses mit der schottischen Interpretation übereinstimme. Dies hat da Gericht nun zurückgewiesen. Es reicht in Großbritannien damit nun nicht mehr, sich über ein „Gender Recognition Certificate“ (Geschlechtsanerkennungszertifikat) als Frau auszuweisen, um vor dem Gesetz auch Frau zu sein.

Während Transaktivisten die Entscheidung als „unglaublich beunruhigend“ bezeichneten, herrschte bei den FWS-Aktivistinnen Jubel. Auch die Vorsitzende der oppositionellen konservativen Tories, Kemi Badenoch, äußerte sich auf der Plattform „X“ erfreut: „Zu sagen, dass Transfrauen Frauen seien, war nie wahr, und jetzt ist es vor dem Gesetz auch nicht wahr“. Das Urteil sei ein „Sieg für alle Frauen, die persönlich beschimpft wurden oder ihren Arbeitsplatz verloren, weil sie das Offensichtliche gesagt haben“. Man könne das biologische Geschlecht eben nicht ändern. (DT/jra)

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