Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Behandlung transidenter Jugendlicher

Ärztekammer warnt vor Pubertätsblockern

Die Mediziner fordern eine Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes - und positionieren sich abweichend zur geplanten Trans-Leitlinie.
Deutscher Ärztetag 2024
Foto: Bundesärztekammer/Christian Glawe-Griebel/helliwood.com | Die brisanten Beschlüsse trafen die Delegierten während des 128. Ärztetages, der die vergangene Woche über tagte.

Der deutsche Ärztetag hat sich gegen eine Behandlung von Jugendlichen mit Pubertätsblockern oder geschlechtsumwandelnden Hormonen außerhalb wissenschaftlicher Studien ausgesprochen. In einem am Freitag angenommenen Beschlussantrag heißt es, die aktuelle medizinische Evidenzlage besage „klar und eindeutig“, dass pubertätsblockierende Medikamente, gegengeschlechtliche Hormonbehandlungen und auch geschlechtsverändernde Operationen bei Minderjährigen mit „Geschlechtsinkongruenz“ nicht zu einer Verbesserung der Symptome der Geschlechtsdysphorie führten. Auch die psychische Gesundheit profitiere nicht.

Lesen Sie auch:

Brisant: Die Versammlung der Delegierten der Bundesärztekammer, die als „Ärzteparlament“ gilt, wendet sich damit indirekt auch gegen die erst im März vorgestellte vorläufige Fassung der zukünftig maßgeblichen neuen S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter“, die von 27 medizinischen Fachgesellschaften in siebenjähriger Arbeit erstellt worden ist. Sie sieht einem Bericht des Ärzteblatts zufolge einen Einsatz von Pubertätsblockern auch außerhalb von Studien vor, und positioniert sich damit vergleichsweise liberal. So hatte ebenfalls erst im März etwa der Nationale Gesundheitsdienst in Großbritannien die umstrittene Verschreibung von Pubertätsblockern an Minderjährige außerhalb von klinischen Studien gestoppt. Die Fertigstellung der finalen Version der S2k-Leitlinie, die für den deutschsprachigen Raum gelten wird, lässt aktuell noch auf sich warten. In der Ende März veröffentlichten Presseinformation federführend beteiligter Leitlinienautoren heißt es, die Leitlinie befinde sich bis Ende April in der Kommentierungsphase durch die Fachgesellschaften; eingebrachte Vorschläge und Kritikpunkte würden dann vor Veröffentlichung noch eingearbeitet. Unklar ist vor diesem Hintergrund, ob der Beschluss des Ärztetages irgendeinen Einfluss auf die finale Version haben wird.

Warnung vor „irreversiblen Eingriffen“

In der vom Ärztetag nun verabschiedeten Vorlage heißt es, es handele sich bei den Behandlungen „um irreversible Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen, die hierfür bei fehlender Evidenz für derartige Maßnahmen kein informiertes Einverständnis geben können“. Die Gabe von Pubertätsblockern oder gegengeschlechtlichen Hormonen sei somit „eine Form experimenteller Medizin an Kindern, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Eingriffe in den kindlichen Körper anschließen, wie die Amputation von Brust oder Penis, und die den Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit und die Verminderung der sexuellen Erlebensfähigkeit bis hin zur Anorgasmie zur Folge“ habe. Angesichts der „Abwesenheit medizinischer Evidenz“ dürfte die Entscheidung über den Einsatz von Pubertätsblockern, Hormonen und geschlechtsumwandelnden Personen „nicht nur vom Willen eines sich in der Entwicklung befindenden Kindes bzw. Jugendlichen abhängig gemacht werden“. Stattdessen müsse die Sorge um das Kindeswohl überwiegen.

Zusätzlich verabschiedeten die Delegierten auch eine Beschlussvorlage, die die Bundesregierung auffordert, das Selbstbestimmungsgesetz zu ändern. Jugendlichen unter 18 Jahren sollte es nach Meinung der Ärzte nicht gestattet sein, ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen, wie es das vor kurzem beschlossene Gesetz ab dem vollendeten 14. Lebensjahr vorsieht.

Angesichts dessen, dass das Geschlecht des Menschen „in den allermeisten Fällen eine eindeutig zu bestimmende, keineswegs frei verfügbare, sondern unveränderbare Realität“ sei, kritisieren die Ärzte die fehlende Differenzierung, die das Gesetz zwischen dem „subjektivem Zugehörigkeitsgefühl inklusive der daraus abgeleiteten Selbstkategorisierung einer Person und ihrem faktisch gegebenen körperlich-biologischen Geschlecht“ vornehme. Außerdem sei die Gleichsetzung von geschlechtsbezogenem Identitätsempfinden und personenstandsrechtlicher Zuordnung“ logisch nicht schlüssig. Das Personenstandsrecht, so der Beschluss des Ärztetages, sei daher „aus ärztlich-/psychotherapeutischer und sexualwissenschaftlicher Sicht nicht das richtige Instrument, um die Selbstbestimmung der von Geschlechtsinkongruenz betroffenen Menschen zu gewährleisten“. (DT/jra)

 

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung

Weitere Artikel

Nach der Sterbehilfe für die 25-jährige Spanierin hat die „Christliche Juristenvereinigung“ wegen unzulässigen Interessenkonflikts gegen die betreuende Ärztin Anzeige erstattet.
31.03.2026, 17 Uhr
Meldung

Kirche

Wenn Leo XIV. die Vorgabe von 120 Papstwählern einhält, könnte er bis zum Jahresende ein halbes Dutzend Kardinäle ernennen. Welche Akzente wird er setzen?
16.04.2026, 13 Uhr
Giulio Nova
In der Heimat seines Ordensvaters Augustinus ermutigte Papst Leo XIV. zur Bekehrung.
16.04.2026, 05 Uhr
Regina Einig
Papst Leo erläutert in der einstigen Bischofsstadt seines Ordensvaters, was er unter kirchlicher Erneuerung versteht.
15.04.2026, 11 Uhr
Regina Einig
Die Kirche, ein mütterlicher Schoß für alle Völker der Erde: Nach dem Besuch in Hippo predigt Papst Leo über Augustinus, das Wesen der Kirche und das Kriterium jeder Reform.
14.04.2026, 19 Uhr
Regina Einig