Der Deutsche Presserat hat sich gegen eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) verfasste journalistische Beiträge ausgesprochen. Es sei „schwer zu definieren, ab wann ein Text ganz oder überwiegend KI-generiert ist“, sagte der Sprecher des Selbstkontrollgremiums der deutschen Presse, Moritz Döbler, gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Der Presserat habe nicht darüber zu befinden, welche Technologie bei der Erstellung von Beiträgen eingesetzt werde. Entscheidend sei vielmehr, dass die ethischen Maßstäbe des Pressekodex eingehalten würden.
Anders verhalte es sich bei Bildern, Illustrationen und Videos. Für diese bestehe eine Kennzeichnungspflicht, da KI-generierte Aufnahmen „leicht als echte Fotos oder dokumentarische Videos aus dem wahren Leben missverstanden werden“ könnten.
Mit Blick auf den Fall des früheren „Tagesspiegel“-Chefredakteurs Stephan-Andreas Casdorff zeigte sich Döbler überrascht. Er kenne Casdorff als „wortgewaltigen Journalisten, der mit seinem herausragenden Stil Generationen von Journalisten – auch mich – mit seinen Meinungsbeiträgen inspiriert hat“.
Der „Tagesspiegel“ hatte Ende vergangener Woche mitgeteilt, dass Casdorff offenbar mehrere Kommentare mithilfe von KI verfasst habe. Die Beiträge wurden aus dem Online-Angebot entfernt und werden derzeit überprüft. Casdorff selbst sprach von einem „Riesenfehler“. Die Zeitung forderte ihn auf, seine publizistischen Aktivitäten bis auf Weiteres ruhen zu lassen. DT/jna
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