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Kuby gewinnt Rechtsstreit gegen Deutschlandradio

In zweiter Instanz setzt sich die Publizistin durch. Oberlandesgericht Hamburg: Schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Deutschlandradio muss zahlen.
Die Publizistin und Autorin Gabriele Kuby
Foto: Gabriele Kuby | Setzte sich in zweiter Instanz gegen Deutschlandradio durch: Gabriele Kuby.

 Die Publizistin und Autorin Gabriele Kuby hat sich im Rechtsstreit gegen Deutschlandradio durchgesetzt. Wegen schwerwiegender Verletzung der Persönlichkeitsrechte wurde Deutschlandradio zur Zahlung einer finanziellen Entschädigung verurteilt.

Wie vor kurzem bekannt wurde, bekam Kuby im Dezember 2019 in der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Hamburg gegen Deutschlandradio Recht. Bereits 2018 war der Berliner Schaubühne gerichtlich untersagt worden, falsche Behauptungen und schwerwiegende Schmähungen zu wiederholen, wie dies in dem Stück FEAR von Falk Richter geschehen war. Wegen schwerwiegender Persönlichkeitsverletzung wurde der öffentlich-rechtliche Sender Deutschlandradio zu einer Geldentschädigung an die Schriftstellerin und Publizistin verurteilt. Dem Vernehmen nach handelt sich dabei um 5.000 Euro.

Hintergrund des Rechtsstreits

Über die Hintergründen des Rechtsstreits informierte der Fe-Medienverlag (Kißlegg) in einer Pressemitteilung. Bei Fe-Medien sind zahlreiche Bücher Kubys erschienen sind. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung des Verlags:

"In dem Theaterstück FEAR von Falk Richter, das von der Berliner Schaubühne produziert wurde, waren Kuby und andere als ,Untote’ und ,Zombies’ vorgeführt worden. Kuby wurde vorgeworfen, ,Hasspredigten’ zu halten. Zum angeblichen Beleg dieses Vorwurfs wurden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt.

In einer öffentlichen Rede zum Thema Genderismus und ,Genderspeak’ in Augsburg hatte Kuby im Jahr 2014 geäußert: ,…Missbrauch der Sprache und der Missbrauch von Begriffen. Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und Zuhörerinnen, Blindenhunde und Blindenhündinnen. Wir dürfen allerdings nicht sagen: ,Faschisten und Faschistinnen’ – das kommt irgendwie nicht so gut.’ Richter hat daraufhin Kubys Rede und Stimme neu zusammengeschnitten und ihr das angebliche ,Zitat’ in den Mund gelegt: ,…was wir vor allem brauchen sind Faschisten und Faschistinnen’.

Deutschlandradio übernahm rufschädigende gefälschte Zitate

An anderer Stelle hatte Kuby vor der Gefahr eines Abgleitens der Gesellschaft in den Totalitarismus gewarnt. In sinnentstellender Weise hat Richter daraus ein angebliches Zitat Kubys fabriziert:,Es braucht einen totalitären Staat, der das in den Griff kriegt’.

Deutschlandradio hatte nicht nur die rufschädigenden gefälschten Zitate übernommen, sondern mit dem Kommentar: ,Falk Richter setzt die stärkste Waffe gegen jene ein, die Ängste schüren und Hass predigen. Er zitiert sie’, sogar die angebliche Authentizität der Fälschungen ungeprüft betont.“

"Schwerwiegende Schmähung"

Nach Angaben des Fe-Verlages wurde in einem ersten Verfahren der Schaubühne und Falk Richter vom Kammergericht Berlin mit Urteil vom 19. Juli 2018 verboten, die „schwerwiegenden Schmähungen, für die es keine Grundlage gibt" zu wiederholen und die manipulierten Zitate zu verbreiten.

Am 17. Dezember 2019 habe sich das Oberlandesgericht Hamburg dieser Beurteilung im Verfahren gegen Deutschlandradio angeschlossen und aufgrund der Schwere der Verletzung des Persönlichkeitsrechts die Forderung von Frau Kuby nach einer Geldentschädigung für gerechtfertigt erachtet. Inzwischen habe Deutschlandradio eine entsprechende Entschädigung an Frau Kuby gezahlt, so Fe-Medien.

DT

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Redaktion Falk Richter Gabriele Kuby

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