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Limburger Eiertanz

Ein neuer Schismatischer Akt? Warum das Limburger „Statut für die kurialen Leitungsstrukturen“ dem Kirchenrecht widerspricht.
Bischofshaus in Limburg
Foto: imago stock&people | Zumindest der Einfluss der architektonischen Moderne ist im Bistum Limburg unübersehbar (im Bild Innenhof des Bischofshauses mit Dom im Hintergrund).

Mit dem neuen „Statut für die kurialen Leitungsstrukturen“ werden im Bistum Limburg Macht und Verantwortlichkeit in einer Art und Weise neu verteilt, die mit dem Kirchenrecht nicht vereinbar ist. Zu diesem Ergebnis kommt die Theologin Margarete Strauss in einer exklusiven Analyse für „die Tagespost“. Schon der Begriff der „kurialen Leitungsstrukturen“ sei irreführend: „Offensichtlich soll eine terminologische Nähe zur Diözesankurie hergestellt werden, ein bereits bestehendes Organ, das auch kirchenrechtlich geregelt ist.“ Allerdings sei die angeführte Stelle im „Codex iuris canonicis“ nicht dafür geeignet, „ein neues Entscheidungsorgan mit Mehrheitsvoten zu legitimieren.“ Genau darum aber gehe es: Mit dem neuen „Bistumsteam“ würden „Beratung und Entscheidung in diesem Gremium zusammengeführt“.

Eiertanz-Taktik verwirklicht

Strauss sieht im neuen Limburger Statut eine Eiertanz-Taktik verwirklicht. Um Rom nach den zahlreichen Warnungen, keine neuen Leitungsformen einzuführen, keine Angriffsfläche zu bieten, würden fragwürdige Aussagen im Text mit beschwichtigenden Nebensätzen entschärft. Dennoch ziele das Statut auf eine Umverteilung von Macht ab, die das „apostolische Fundament der Kirche“ pathologisiere. Es werde deutlich, dass die bisherigen römischen Interventionen im Synodalen Weg „schismatische Akte“ bisher nicht aufhalten könnten.

Welche Änderungen das neue Statut im Einzelnen vorsieht, und wie dabei das Kirchenrecht in Dienst genommen werden soll, erfahren Sie in der ausführlichen Analyse in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“.

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Margarete Strauss Bistum Limburg Kirchenrecht

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