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…dann sagt selbst Marx: „Das will ich nicht“

Kritischen Stimmen zum Trotz beschließt die Synodalversammlung zahlreiche Quoten für die künftige Synodalkonferenz. Auch die Verstetigung des Monitorings erreicht nur knapp eine Mehrheit.
Der Münchner Kardinal Reinhard Marx mit Synodalen
Foto: Nico Kurth (KNA) | Will keine Oberinstanz, die die Bischöfe kontrolliere, denn genau daran störe sich Rom: der Münchner Kardinal Reinhard Marx.

Mehr Transparenz, mehr Quote: Auf seiner sechsten Vollversammlung hat der Synodale Weg noch einmal Entscheidungen getroffen, die die weitere synodale Zusammenarbeit der Kirche in Deutschland beeinflussen sollen.

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Zunächst stand die Wahlordnung für die Synodalkonferenz, die erstmals im November zusammentreten und den Synodalen Weg – auch mit finanziellen Kompetenzen – auf Dauer stellen soll, auf der Tagesordnung. Die Synodalen beschlossen, Quoten für die 27 „weiteren Gläubigen“, die das dritte Kontingent der Mitglieder der Synodalkonferenz darstellen, einzuführen. Neben diesen werden der Synodalkonferenz 27 Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) angehören.

Redner warnen vor zu vielen Qoten

Konkret müssen von den 27 neuen Mitgliedern nun 13 Frauen sein. Je zwei Mitglieder werden aus der Ordensoberenkonferenz und dem Betroffenenbeirat der DBK stammen. Von den restlichen 23 Personen müssen gemäß der Entscheidung der Synodalen zudem nun fünf unter 30 Jahre alt sein. Drei müssen Angehörige muttersprachlicher Gemeinden sein. Diese letzte Quote war nur äußerst knapp von der Synodalversammlung bestätigt worden.

Zuvor hatten Redner vor zu vielen Quoten gewarnt und den Antragsteller, Emeka Ani, gemahnt, der Antrag werde womöglich durchfallen. Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße empfahl dem Antragsteller daher, seinen Antrag zurückzuziehen. Daraufhin reduzierte Ani seine ursprüngliche Forderung von fünf auf drei Mitglieder.

Im Anschluss stimmten die Synodalen dafür, das „Monitoring“ der Diözesen offenzulegen. Mit diesem wird überwacht, welche Beschlüsse des Synodalen Weges von den Diözesen umgesetzt wurden. In der ersten Monitoringrunde, die auf der Synodalversammlung vorgestellt worden war, waren die Diözesen nicht namentlich genannt worden.

Beschlüsse kirchenrechtlich nicht bindend

Gleichzeitig stimmten die Synodalen dafür, das Monitoring im Rahmen der Synodalkonferenz zu verstetigen und regelmäßig durchzuführen. Die Abstimmung erreichte die nötige Zweidrittelmehrheit der Bischöfe nur äußerst knapp (21 dafür, zehn dagegen, zwei Enthaltungen). Zuvor hatte der Münchner Kardinal Reinhard Marx sich – letztlich vergeblich – zu Wort gemeldet und moniert, damit gebe es jetzt eine Oberinstanz, die die Bischöfe kontrolliere. Genau daran störe sich Rom, und auch für ihn gelte: „Das will ich nicht“.

Die Beschlüsse der Synodalversammlung sind kirchenrechtlich nicht bindend. Unklar ist daher, wie die Diözesen mit den neuen Aufforderungen umgehen werden. Schon bei dem derzeit vorliegenden anonymen Monitoring wirkten einige Diözesen überhaupt nicht mit.  DT/jra

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