Das Urteil im Prozess um den Finanzskandal im katholischen Bistum Eichstätt ist gefallen. Einem Bericht der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) zufolge hat die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München II am heutigen Dienstag nach 23 Verhandlungstagen – statt der ursprünglich geplanten 49 – ihr Urteil verkündet: Beide Angeklagten kommen mit Bewährungsstrafen davon. Der frühere Vize-Finanzdirektor Stefan W. (60) erhielt eine Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und vier Monaten, der Immobilienentwickler Helmut L. (71) von einem Jahr und zwei Monaten.
Die Bewährungsstrafen waren bereits seit Wochen absehbar. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten eine Verständigung im Strafverfahren („Deal“) geschlossen, nachdem die Angeklagten die gegen sie erhobenen Vorwürfe Ende Mai beziehungsweise Mitte Juni eingeräumt hatten. Als wesentlichen Grund für das milde Strafmaß nannte der Richter laut KNA die Kooperationsbereitschaft der Angeklagten.
Riskante Kredite und Kickback-Zahlungen
Beide Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens einem Bericht des „Donaukurier“ zufolge nur in den Fällen, in denen sie verurteilt wurden. Die übrigen Kosten übernimmt die Staatskasse. Von den ursprünglich mehr als 20 Untreuevorwürfen wurden die meisten im Laufe des Verfahrens eingestellt. Zudem war ein erheblicher Teil der Bestechungs- und Bestechlichkeitsvorwürfe wegen der langen Dauer des Ermittlungsverfahrens inzwischen verjährt.
Der Fall hat bundesweit viel Aufsehen erregt. Dabei ging es um rund 60 Millionen US-Dollar aus dem Vermögen des Bistums Eichstätt, die zwischen 2014 und 2016 in spekulative Immobilienprojekte in den USA investiert wurden. Die Gelder flossen überwiegend als ungesicherte oder nur unzureichend abgesicherte Darlehen in Projekte in Texas und Florida.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft vergab der damalige Vize-Finanzdirektor die riskanten Kredite und erhielt dafür Kickback-Zahlungen in Höhe von rund einer Million Euro. Ihm und dem mitangeklagten Immobilienentwickler wurden Untreue sowie Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung zur Last gelegt. Beide hatten lange bestritten, dass es sich bei den Geschäften um unangemessen riskante Investments gehandelt habe.
Von Kenntnis und Unkenntnis
Der als Finanzskandal des Bistums Eichstätt bekannt gewordene Fall beschäftigt die Justiz bereits seit 2018; der frühere Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hatte die Finanzaffäre publik gemacht und Strafanzeige erstattet. Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II wurde seit Januar 2026 verhandelt. Die Zeugenaussagen zeichneten dabei das Bild einer Verwaltung, in der Verantwortlichkeiten und Kontrollmechanismen offenbar nicht immer klar geregelt waren. Vorsitzender Richter Martin Meixner brachte dies mit dem Satz auf den Punkt: „Bisweilen ist es überraschend, wer von was Kenntnis hat, und bisweilen ist es überraschend, wer von was keine Kenntnis hat.“
Auch Hanke äußerte sich im Verfahren kritisch zu den damaligen Strukturen. Es sei ein „Schwachpunkt“ gewesen, den Vermögensverwaltungsrat mit Geistlichen zu besetzen, die von komplexen Finanzanlagen wenig oder nichts verstanden hätten. Dadurch habe es an der notwendigen Kontrolle gefehlt. Hanke bezeichnete die Vorgänge als „Super-GAU“. Ein ehemaliger leitender Mitarbeiter der Diözese sprach in seiner Zeugenvernehmung sogar von „reinem Chaos“. DT/dsc
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