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Evangelische Kirche: Politische Überprüfung von Vorstandskandidaten

Wer Mitglied in einer Partei ist, die „menschenfeindliche Ziele“ verfolgt, oder eine solche unterstützt, soll in Zukunft nicht mehr in den Vorstand der evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg gewählt werden können.
Evangelische Landeskirche will politische Gesinnung von Vorstandskandidaten prüfen
Foto: Ralf Hirschberger (dpa) | Wer Organisationen oder Parteien wie Pegida und die AfD unterstützt, hier abgebildet bei Protesten im sächsischen Chemnitz, disqualifiziert sich für ein Amt im Vorstand der evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg.

In der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg soll in Zukunft niemand mehr in den Vorstand gewählt werden können, der „menschenfeindliche Ziele“ unterstützt. Dies geht aus einer jüngst veröffentlichten Handreichung für Gemeindekirchenräte und Kreiskirchenräte der Landeskirche hervor. Darin heißt es, dass „die Mitgliedschaft in oder die tätige Unterstützung von Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen“ nicht mit dem Ältestenamt vereinbar sei.

Kriterium: Eigene Darstellung und Veröffentlichungen einer Partei

In dem fünfseitigen Dokument werden die Kriterien der Landeskirche für „menschenfeindliche Ziele“ detailliert geschildert. Als „menschenfeindlich“ im Sinne der Grundordnung gelten Worte und Taten, die Menschen oder Menschengruppen, „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ herabwürdigten, diffamierten oder bedrohten, heißt es im Wortlaut.

Ob eine Organisation oder Partei menschenfeindliche Ziele verfolge, lasse sich belastbar jedoch nur mit Blick auf deren eigene Darstellung und Veröffentlichungen beantworten. Einzelne Äußerungen von Vertretern solcher Gruppen seien nicht geeignet, die Verfolgung menschenfeindlicher Ziele durch die gesamte Gruppierungen nachzuweisen.

Keine linksextremen Parteien oder Gruppierungen genannt

Zudem listet die Handreichung auch Beispiele für Parteien auf, die die evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg als menschenfeindlich einstuft. Dazu gehören die NPD, die Reichsbürger oder auch die Identitäre Bewegung. All diese Gruppen eine „eine Ablehnung der derzeitigen Asylpolitik und der staatlichen Organisationen“. Die Kritik an der Asylpolitik habe stets einen rassistischen Kern: „Gedacht wird eine weiße Herrschaftsrasse und die Ablehnung anderer Ethnien als gleichberechtigte Mitbürgerinnen und Mitbürger.“ Das Gedankengut dieser Gruppen sei nach Ansicht der evangelischen Landeskirche „menschenfeindlich“ und die Mitgliedschaft im Gemeindekirchenrat daher nicht möglich.

Die AfD und Pegida gelten als Parteien oder Gruppierungen, „bei deren Mitgliedschaft oder tätiger Unterstützung eine Wählbarkeit im Einzelfall zu prüfen“ sei. Aus Verlautbarungen der AfD lasse sich eine Verfolgung menschenfeindlicher Ziele nicht belegen. Einzelne Äußerungen von Entscheidungsträgern in der Partei würden zwar eine andere Sprache sprechen, insgesamt existiere jedoch kein ausreichender Beleg für die gesamte Partei. Linksextreme Parteien oder Gruppierungen werden in der Handreichung nicht genannt.

DT/mlu

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