Niedersachsen verändert vom Schuljahr 2026/27 an seinen Religionsunterricht grundlegend. Das neue Fach „Christliche Religion“ soll den katholischen und den evangelischen Religionsunterricht schrittweise ersetzen und wird von den beteiligten evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern gemeinsam verantwortet. Im Schuljahr 2024/25 besuchten nach Angaben des Kultusministeriums rund 65 Prozent der Schüler eines der bisherigen christlichen Angebote. Das neue Fach verbinde „christliche Bildung mit den pädagogischen Anforderungen unserer Zeit“, erklärt Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Die Kirchen ordnen es weiterhin als konfessionellen Religionsunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes ein.
Diese Zuordnung bildet den Kern der Auseinandersetzung. Artikel 7 erklärt den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zum ordentlichen Lehrfach; ausgenommen sind bekenntnisfreie Schulen. Der Staat richtet das Fach ein und beaufsichtigt es, während die Religionsgemeinschaft die religiösen Grundsätze bestimmt und am Lehrplan sowie an der Bevollmächtigung der Lehrkräfte mitwirkt. Katholische Religionslehrer benötigen dafür die Missio canonica, die nach der jeweiligen diözesanen Ordnung vom Ortsbischof erteilt wird. Artikel 7 Absatz 2 überlässt den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihres Kindes. Mit 14 Jahren entscheidet der Jugendliche selbst.
Unterschied zu allgemeiner Religionskunde
Das Fach unterscheidet sich dadurch von einer allgemeinen Religionskunde, weil es Glaubenslehren aus einer erkennbaren religiösen Position erschließt. Andere Religionen gehören zu seinem Gegenstand. Auch konfessionslose Schüler können teilnehmen, wenn die zuständige Religionsgemeinschaft dies zulässt. Das Bundesverwaltungsgericht sprach Religionsgemeinschaften 2005 einen Anspruch auf einen ihren Glaubensinhalten entsprechenden Unterricht zu, sofern sie die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Das gilt auch für jüdischen, orthodoxen oder islamischen Religionsunterricht.
Die Kultusministerkonferenz weist für 2023/24 insgesamt 1,67 Millionen Teilnehmer am katholischen Religionsunterricht aus. Das entsprach 25,2 Prozent der erfassten Schüler an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Den evangelischen Unterricht besuchten 1,90 Millionen Kinder und Jugendliche. Weitere 296.319 nahmen an einem konfessionsübergreifend erfassten Angebot teil. Ethik kam auf 1,76 Millionen, Philosophie auf 446.245 Teilnehmer. Rund 404.000 Schüler besuchten laut Statistik weder ein Religionsfach noch ein Ersatzfach.
Die katholischen Teilnehmer verteilen sich höchst ungleich auf die Länder. Nordrhein-Westfalen meldete 607.126 Schüler, Bayern 484.619 und Baden-Württemberg 281.130. Es folgten Rheinland-Pfalz mit 115.951, Hessen mit 86.383, das Saarland mit 34.988 und Niedersachsen mit 32.447 Teilnehmern. Berlin kam auf 11.821, Thüringen auf 8.215, Sachsen auf 4.119 und Brandenburg auf 2.989. Schleswig-Holstein zählte 2.560, Sachsen-Anhalt 813 und Mecklenburg-Vorpommern 473. Bremen weist das Fach nicht gesondert aus. Hamburg erhebt die Teilnahme nicht regelmäßig. Die KMK-Tabelle erlaubt deshalb für Hamburg keine Aussage über die tatsächliche Teilnehmerzahl.
Die Zahlen sind nur eingeschränkt vergleichbar. Baden-Württemberg lieferte beim katholischen und evangelischen Unterricht Daten aus dem Vorjahr. Nordrhein-Westfalen rechnet kooperative Gruppen den Konfessionen zu, Niedersachsen erfasst sie überwiegend als konfessionsübergreifend. In Brandenburg können sich Religionsunterricht und das Pflichtfach Lebensgestaltung–Ethik–Religionskunde überschneiden. Die gymnasiale Oberstufe fehlt in der Hauptsumme; dort wurden zusätzlich 116.664 katholische Teilnehmer gemeldet. Private und berufsbildende Schulen sind nicht vollständig erfasst.
Gemeinsamer Unterricht mit konfessionellem Profil
Die schulische Wirklichkeit hat sich schon vor der niedersächsischen Reform von vollständig getrennten Lerngruppen entfernt. Beim konfessionell-kooperativen Religionsunterricht lernen katholische und evangelische Schüler gemeinsam. Abgestimmte Lehrpläne und ein Wechsel der Lehrkräfte sollen beide Konfessionen erkennbar machen. Kirchen und Länder verstehen dieses Modell weiterhin als konfessionellen Unterricht.
Die Länder haben unterschiedliche Formen entwickelt. Baden-Württemberg schloss 2005 eine kirchliche Vereinbarung, Nordrhein-Westfalen ermöglicht Kooperationen landesweit. Hessen führt sie 2026/27 für die Klassen eins bis zehn zusätzlich ein. Kultusminister Armin Schwarz erwartet, dass die konfessionelle Identität erhalten bleibt. Kooperative Formen gibt es auch in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen-Anhalt und Thüringen; Sachsen erprobt sie. Bayern lässt Schüler einer kleinen Minderheitskonfession die Mehrheitsgruppe besuchen. Den Hamburger „Religionsunterricht für alle“ verantworten mehrere Religionsgemeinschaften. In Berlin ist Ethik in den Klassen sieben bis zehn Pflichtfach, religiöse Angebote können hinzutreten. Bremen unterrichtet Religion ohne konfessionelle Bindung, Brandenburg verbindet Lebensgestaltung–Ethik–Religionskunde mit kirchlichem Religionsunterricht. Für Berlin und Bremen schützt die Bremer Klausel ältere landesrechtliche Regelungen.
Der Ausdruck „überkonfessioneller Religionsunterricht“ verdeckt erhebliche Unterschiede. Ein katholisch-evangelisches Kooperationsmodell bleibt kirchlich verantwortet; auch der Hamburger Unterricht folgt Artikel 7 Absatz 3. Staatliche Fächer wie Ethik vermitteln Kenntnisse über Religion, ohne dass eine Religionsgemeinschaft ihre Grundsätze festlegt. Rechtlich kommt es darauf an, wer den Unterricht verantwortet und aus welcher Position er Religion erschließt.
Spezifisch katholische Inhalte zurückgedrängt?
Der Verein katholischer deutscher Lehrerinnen (VkdL) warnt seit 2022 vor einem Verlust dieser Position. Der Verband fürchtet, ein gemeinsames christliches Fach könne spezifisch katholische Inhalte zurückdrängen. Sein Flyer nennt die Sakramente, die Eucharistie und die Verehrung der Heiligen. Schüler benötigten einen bestimmten konfessionellen Standpunkt, um andere Überzeugungen sachgerecht zu beurteilen. Die Missio canonica verbinde die Lehrkraft mit der Kirche und verleihe ihrem Unterricht Glaubwürdigkeit. An katholischen Schulen gehöre das Fach zudem zum eigenen Profil. Der VkdL kritisiert außerdem, dass Elternvertretungen und katholische Lehrerverbände anfangs zu spät einbezogen worden seien. Er vermutet auch schulorganisatorische Interessen, weil gemeinsame Gruppen weniger Lehrerstunden beanspruchen können. Seine Forderung lautet, Schülern weiterhin eine konfessionelle Bildung und eine unverkürzte religiöse Beheimatung zu ermöglichen.
Der Verband Katholischer Religionslehrerinnen und Religionslehrer an berufsbildenden Schulen (VKR) betont die Bedeutung von Artikel 7 Absatz 3 für einen eigenständigen Ort religiöser Bildung in der öffentlichen Schule. Viele Schüler berufsbildender Schulen sind volljährig; zugleich gehören religiös gemischte Lerngruppen zum Alltag. Daher rücke neben dem Elternrecht das eigene Recht der jungen Menschen auf religiöse Bildung in den Vordergrund. Der Unterricht ermögliche ihnen, die Menschenwürde im Berufsalltag und Grenzen wirtschaftlichen Handelns zu erörtern.
Konfessionalität bedeutet für den VKR einen erkennbaren Standpunkt, der zum Dialog befähigt. „Ein wirklicher Dialog braucht Positionen, die erkennbar sind“, erklärt der Verband. Konfessionell-kooperative Modelle und den Christlichen Religionsunterricht begrüßt er grundsätzlich. Die Grenze sei erreicht, wenn daraus ein allgemeiner Werteunterricht werde und religiöse Traditionen ihre prägende Bedeutung verlören. Nötig seien qualifizierte Lehrkräfte und eine Unterrichtsplanung, die das Fach nicht an den Rand dränge.
Auch der Bundesverband katholischer Religionslehrer und -lehrerinnen an Gymnasien erkennt im niedersächsischen Lehrplan ein christlich bestimmtes Fach, in dem klassische Inhalte ihren Platz behalten. Ein Gutachten für die niedersächsischen Kirchen hält den gemeinsamen Unterricht für verfassungsgemäß, sofern beide Kirchen ihn verantworten und er ihren Grundsätzen entspricht.
Warum katholische Politik das Elternrecht verteidigte
Die politische Bedeutung des Elternrechts erschließt sich aus den Auseinandersetzungen des 19. und 20. Jahrhunderts. Im preußischen Kulturkampf erlebten Katholiken einen Staat, der den kirchlichen Einfluss auf die Schule begrenzen wollte. Katholische Politik verstand die Eltern als erste Verantwortliche für die Erziehung ihrer Kinder. Religionsunterricht und Bekenntnisschule sollten verhindern, dass der Staat die religiöse Bildung allein bestimmte. In der Weimarer Republik stritten die Parteien über Gemeinschafts- und Bekenntnisschulen. Die Reichsverfassung von 1919 erklärte den Religionsunterricht zum ordentlichen Lehrfach und berücksichtigte bei der Schulform den Elternwillen.
Nach der nationalsozialistischen Herrschaft wuchs das Misstrauen gegenüber einem Staat, der Kinder weltanschaulich formen wollte. Im Parlamentarischen Rat drangen CDU und CSU auf den Schutz des Elternrechts und des Religionsunterrichts. Artikel 6 und Artikel 7 gaben dem Vorrang der Familie bei der religiösen Erziehung eine verfassungsrechtliche Form. Der Streit verlor an Schärfe, als die katholischen Milieus schwanden. Konfessionsverschiedene Ehen wurden selbstverständlich, und die ökumenische Zusammenarbeit nahm zu. Ende 2024 gehörten laut Deutscher Bischofskonferenz 19,77 Millionen Menschen der katholischen Kirche an, 23,7 Prozent der Bevölkerung. Im selben Jahr verzeichnete sie 321.611 Austritte.
In der öffentlichen Debatte erscheint der Religionsunterricht heute vorwiegend als schulisches Bildungsangebot. Seine frühere Bedeutung für den Schutz einer konfessionellen Lebensform erhält erheblich weniger Aufmerksamkeit. Im Schulalltag zeigt sich das Elternrecht vor allem bei der An- oder Abmeldung. Artikel 7 Absatz 2 gibt Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihres Kindes. Wo Lehrkräfte fehlen oder Gruppen klein werden, bestimmen organisatorische Erwägungen die Lösung. Das Recht tritt meist hervor, wenn ein Angebot wegfällt oder ersetzt wird. Wie gut Eltern ihre Rechte kennen, ist bundesweit nicht untersucht.
Der Autor arbeitet als freier Journalist.
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