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Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft & Kultur
Archiv Inhalt Konfessioneller Religionsunterricht

Zwischen Verfassungsauftrag und Schulalltag

Das Grundgesetz sichert den konfessionellen Religionsunterricht. Nun entwickeln Länder und Kirchen gemeinsame Unterrichtsformen. Bleibt deren konfessionelles Profil erkennbar?
Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
Foto: Adobe Stock | Der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen unterscheidet sich dadurch von einer allgemeinen Religionskunde, weil es Glaubenslehren aus einer erkennbaren religiösen Position erschließt. Auch andere Religionen gehören zu seinem Gegenstand.

Niedersachsen verändert vom Schuljahr 2026/27 an seinen Religionsunterricht grundlegend. Das neue Fach „Christliche Religion“ soll den katholischen und den evangelischen Religionsunterricht schrittweise ersetzen und wird von den beteiligten evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern gemeinsam verantwortet. Im Schuljahr 2024/25 besuchten nach Angaben des Kultusministeriums rund 65 Prozent der Schüler eines der bisherigen christlichen Angebote. Das neue Fach verbinde „christliche Bildung mit den pädagogischen Anforderungen unserer Zeit“, erklärt Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Die Kirchen ordnen es weiterhin als konfessionellen Religionsunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes ein.

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