Laut dem Dogmatiker und theologischen Referent des Bistums Augsburg, Peter Christoph Düren, könnte der Entwurf des „Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag SBGG“ das Frauenpriestertum in Deutschland „durch die Hintertür“ einführen. Obwohl der Vatikan jüngst in einer „Note“ am 23. Oktober des vergangenen Jahres die Zulassung von Frauen zum Weiheamt ausgeschlossen hatte, würde das Selbstbestimmungsgesetz der Kirche in Deutschland erhebliche Hindernisse dafür in den Weg legen, schreibt Düren in einem aktuellen Beitrag für die "Tagespost", der in der kommenden Ausgabe erscheint.
Im Nachhinein Frauenweihe beurkunden
Ein katholischer Priester könne nach dem Gesetz beim Standesamt jederzeit die Änderung seines Geschlechtseintrags und seiner Vornamen erwirken, so Düren. Für den Bischof und das Ordinariat bedeute das aufgrund des im Entwurf angelegten „Offenbarungsverbots“, dass die Geschlechtsänderung ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht offenbart werden dürfe. „Der Bischof ist dann gesetzlich verpflichtet, in seiner Korrespondenz an den Priester, respektive die „Priesterin“, zu schreiben: „Frau Kaplänin“, so der Theologe.
Weiter erzwinge das Gesetz Dokumentenberichtigungen und aus katholischer Sicht, so Düren, damit Dokumentenverfälschungen. Bischöfe seien damit gesetzlich verpflichtet, die Weihe- und Ernennungsurkunden entsprechend zu ändern, und damit nachträglich zu beurkunden, dass sie eine Frau zur Priesterin geweiht hätten. DT/sdu
Was das SBGG außerdem für die Priesterzulassung bedeutet und welche Konsequenzen einem Zuwiderhandelnden drohen, erfahren Sie in der ganzen Analyse in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“.