Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am Mittwoch die 800-Quadratmeter-Regel des Senats für unrechtmäßig erklärt. Ein Ladenbetreiber aus der Innenstadt hatte dagegen geklagt. Der Betreiber des Sportgeschäftes bekam Recht. Es liege dem Gericht zu Folge "keine gesicherte Tatsachenbasis" für die Argumentation des Hamburger Senats vor, dass von größeren Verkaufsflächen eine höhere "Anziehungskraft" ausgehe, begründet das Gericht seine Eilentscheidung. Wie in anderen Bundesländern auch sollte in Hamburg nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 m2 öffnen. Größeren Geschäften wurde im Nachgang erlaubt, zu öffnen, wenn sie ihre zugängliche Verkaufsfläche verringern.
Gottesdienste frühestens Mitte Mai
Während der Einzelhandel vorprescht hält sich die Kirche zurück. Das Erzbistum Hamburg bereitet Richtlinien für etwa Mitte Mai vor. Man geht nach Agenturmeldungen davon aus, dass es frühestens ab dem 10. Mai wieder möglich ist, Gottesdienste mit Gemeinden zu feiern. "Sofern die Vorgaben der Gesundheitsämter und Behörden eingehalten werden", nennt Generalvikar Ansgar Thim in einem an alle Pfarrer der Diözese versandten Brief die Bedingung dafür.
Das Erzbistum untersagt für ferner auch alle Freiluftgottesdienste, die nach den Regelungen für Mecklenburg- Vorpommern zumindest dort möglich wären.
DT/pwi
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