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Sind „hirntote“ Patienten wirklich tot?

Die für „hirntot“ erklärte Frau, deren Organismus US-Chirurgen kürzlich mit der Niere eines genetisch modifizierten Schweins verbanden, widerlegt das Hirntod-Konzept. Was nottut, ist eine offene Diskussion über den Status hirntoter Patienten.
Schweineniere an einen Menschen angeschlossen
Foto: Joe Carrotta (NYU Langone Health) | Ein New Yorker Transplantationsteam hat eigenen Angaben zufolge erstmals eine Schweineniere für mehr als zwei Tage an einen menschlichen Organismus angeschlossen.

Ende Oktober berichteten die Medien, dass es in den USA gelungen sei, die Niere eines Schweins erfolgreich mit dem Blutkreislauf einer „hirntoten“ Frau zu verbinden. Das Organ habe 54 Stunden lang „normal“ funktioniert. Zu einer unmittelbaren Abstoßungsreaktion sei es nicht gekommen, weil das Schwein, von dem die Niere stammte, genetisch verändert gewesen sei.

Das Experiment wurde teilweise als wesentlicher Fortschritt in der Xenotransplantation– der Übertragung von Organen über Artgrenzen hinweg – gefeiert. Seit Jahrzehnten gibt es Bestrebungen, tierische Organe für die Transplantationsmedizin nutzbar zu machen. Dabei bietet sich besonders das Schwein als mögliche Organquelle an, weil es zwischen Mensch und Schwein physiologisch einige Ähnlichkeiten gibt. Ist es also vom Schwein zum Menschen „nur ein Katzensprung“?

Hirntot oder Tot

Bis zur tatsächlichen Nutzung von Schweinenieren in der Transplantationsmedizin dürfte es noch ein langer Weg sein. Dass der Weg am Ende zum Erfolg führen könnte, kann man nicht ausschließen, auch wenn noch zahlreiche Hürden zu nehmen sind. Zwar scheint eine akute Abwehrreaktion bei der Transplantation von genveränderten Schweinenieren auf den Menschen auszubleiben. Das sagt aber noch nichts über eine längerfristige Funktion des Fremdorgans. Neben den eher „technischen“ Problemen gibt es auch ethische Fragen: Was bedeutet die Übertragung tierischer Organe auf den Menschen für dessen Selbstbild? Welche Aspekte des „Tierwohls“ müssen beachtet werden?

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Die Berichte über das Experiment werfen aber noch eine Frage auf, die bislang nicht thematisiert worden ist. Denn es geht nicht nur um die Einschätzung der Chancen und Risiken der Xenotransplantation, sondern auch um den Status der „hirntoten“ Frau, an der die Schweineniere „ausprobiert“ worden ist. Patienten mit irreversibel ausgefallenen Hirnfunktionen gelten nach überwiegender Meinung als tot. Die Schweineniere wurde also genau genommen an einer „Leiche“ getestet. Aber kann man das so sagen? Hätte man das Experiment mit einer „echten Leiche“ durchgeführt, wäre es gescheitert. Wenn eines der traditionellen sicheren Todeszeichen vorliegt – Leichenflecken, Leichenstarre oder gar Verwesung – ist an eine erfolgversprechende Übertragung von Organen – egal aus welcher Quelle – nicht zu denken. Gibt es zwischen „hirntoten“ Patienten und „echten Leiche“ doch einen wesentlichen Unterschied?

Irreversibles Lebensende

Die Berichte und Agenturmeldungen zu dem Fall zeigen zum Teil auffällige Ungereimtheiten. So heißt es beispielsweise im Spiegel (online 21.10.2021), am Ende des Experiments „wurden die lebenserhaltenden Maßnahmen abgeschaltet und die Patientin starb“. Folgt man dieser Formulierung, dann war die „hirntote“ Frau während des Experiments noch am Leben und starb erst nach Beendigung der „lebenserhaltenden“ Maßnahmen. Der Hirnfunktionsausfall wird vom Verfasser des Artikels offenbar nicht mit dem Tod gleichgesetzt. Dem entspricht auch die Praxis von Angehörigen, die einer Organentnahme zugestimmt haben. In den nachfolgenden Todesanzeigen wird regelmäßig als Todestag nicht der Tag der „Hirntod“-Feststellung, sondern der Tag der Organentnahme genannt.

Ist das nur dem „Unverständnis“ von „Laien“ zuzuschreiben, die die wahre Bedeutung des „Hirntodes“ nicht durchschauen? Oder entspricht der „irreversible Hirnfunktionsausfall“ einfach nicht dem, was normalerweise unter „Tod“ verstanden wird? Was meinen wir, wenn wir von einem Menschen sagen, er sei „tot“? Zum Grundverständnis von „Tod“, über das allgemeiner Konsens besteht, gehört sicherlich, dass der Tod das Leben des Menschen beendet und eine Wiederaufnahme oder Fortsetzung „dieses Lebens“ nicht möglich ist.

Was das Leben ausmacht

Wenn der Tod das Ende des Lebens ist, dann schließen sich Tod und Leben gegenseitig aus. Ein Mensch kann nicht gleichzeitig tot und lebendig sein. Er kann nicht gleichzeitig existieren und nicht existieren. Wer sagt, dass in einem menschlichen Körper „Leben“ und „Tod“ gleichzeitig vorkommen können, zum Beispiel wenn ein Körperteil, ein Organ oder ein Teil des Gewebes „abgestorben“ ist, sagt nichts über den Tod des Menschen aus, sondern nur etwas über abgrenzbare Teile des menschlichen Körpers. Der „Tod“ eines Körperteils ist mit dem Leben des Menschen vereinbar. Um keine sprachliche Verwirrung zu stiften, sollte in Bezug auf Teile des Körpers – Organe, Gewebe, Zellen – nicht von „Tod“, sondern von Funktionsunfähigkeit gesprochen werden. Der Begriff „Tod“ ist seinem Wesen nach ein „Alles-oder-nichts-Begriff“. Wer auch nur „ein bisschen“ lebt, ist nicht tot.

Zum Leben gehören körperliche und „geistige“ beziehungsweise „mentale“ Fähigkeiten, wobei diese auch vom Vorhandensein entsprechender Organstrukturen abhängig sind. Ein besonders hoher Grad an Aktivität gehört aber nicht zwingend zum allgemeinen Verständnis von „Leben“. Menschen ohne Bewusstsein werden genauso als lebend betrachtet wie Babys, die weder „selbstständig“ lebensfähig sind noch „höhere Geistesleistungen“ erbringen können. Das Gleiche gilt für Demenzkranke oder Sterbende. Unheilbar kranke Patienten in den letzten Stunden und Minuten ihres Lebens, die ihr Bewusstsein verloren haben und nur noch Anzeichen von „vegetativen“ Funktionen zeigen – auf immer niedrigerem Level –, sind nach allgemeinem Verständnis noch nicht tot.

Körperlich lebendig

In körperlicher Hinsicht war die Patientin, an der die Schweineniere getestet wurde, offensichtlich noch lebendig. Sonst hätte das Experiment gar nicht funktionieren können. Ist die Betroffene also „zweimal“ gestorben – zunächst den „Hirntod“, später dann den „körperlichen Tod“? Das widerspricht der üblichen Verwendung des Begriffs „Tod“: Jeder Mensch kann nur einmal sterben.

Die Befürworter des „Hirntod“-Konzepts haben offenbar die Vorstellung, dass nach dem Funktionsausfall des Gehirns kein menschlicher Organismus mehr vorhanden ist, sondern nur noch eine „Ansammlung von Organen“. Nach dieser Ansicht ist mit dem Gehirn das „Integrationsorgan“ des Organismus ausgefallen. Doch diese „traditionelle“ Begründung des „Hirntod“- Konzepts ist wissenschaftlich seit vielen Jahren fundiert kritisiert und widerlegt worden. Insbesondere Fälle eines viele Wochen oder Monate andauernden „Überlebens“ von Patienten mit Hirnfunktionsausfall sprechen eine deutliche Sprache. Solange offensichtlich keine „Desintegration“ stattfindet, ist nicht nachvollziehbar, dass das Gehirn als nicht ersetzbares „Integrationsorgan“ des menschlichen Organismus bezeichnet wird.

Patienten als „Versuchskaninchen“

Richtig ist, dass bei einem Patienten mit „Hirntod-Syndrom“ alle Fähigkeiten verloren gegangen sind, die Bewusstsein und ein funktionsfähiges Gehirn voraussetzen. Sie sind zum Überleben auf medizinisch-technische Hilfe angewiesen – wie alle anderen Patienten auf Intensivstationen auch. Wird diese eingestellt, kommt es in kurzer Zeit zum Versagen aller Körperfunktionen. Solange aber „lebensverlängernde Maßnahmen“ (die nicht umsonst so heißen) ergriffen werden, ist eine Desintegration des menschlichen Organismus nicht festzustellen, denn durch das ärztliche Eingreifen wird der Tod verhindert. Wer wie ein Patient behandelt werden kann – bei Leichen wäre dies unmöglich – und tatsächlich auch wie ein Patient behandelt wird, ist ein Patient. Besonders offensichtlich ist dies bei „hirntoten“ Schwangeren, die in der Lage sind, über Monate hinweg ein Kind auszutragen. Zu behaupten, dass diese eigentlich nur unkoordinierte „Organhaufen“ seien, ist geradezu absurd. Auch in dieser Zeitung wurde über einen Fall berichtet, in dem eine „hirntote“ Schwangere fünf Monate nach der Feststellung des„Hirntodes“ ein gesundes Kind geboren hat (DT vom 12.12.2019).

Im Ergebnis ist das „Schweinenieren-Experiment“ nichts anderes als die Verwendung schwerstgeschädigter aber noch nicht toter Patienten als „Versuchskaninchen“. Die Zustimmung der Angehörigen zu solchen Experimenten wird – wie im aktuellen Fall aus den USA – durch Fehlinformationen über die Bedeutung des „irreversiblen Hirnfunktionsausfalls“ erschlichen. Eine „informierte Zustimmung“, wie sie im amerikanischen und deutschen Recht vorgeschrieben ist, liegt nicht vor, wenn eine Debatte über die Kritik am „Hirntod“-Konzept systematisch verhindert wird.

Richtlinie zur Feststellung des Todes

Die Hauptverantwortung liegt hierfür bei der Bundesärztekammer. Ihre Richtlinie zur Feststellung des Todes beschreibt zwar ausführlich, welche Tests durchzuführen sind, um den „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“ festzustellen. Dass dieser ein „sicheres Todeszeichen“ sei, wird dagegen mit keinem Wort begründet. Und im Literaturverzeichnis der „Richtlinie“ findet sich unter 167 Einträgen kein einziger „Hirntod“-kritischer Beitrag.

Der gute Zweck heiligt nicht jedes Mittel. Das gilt sowohl für die Gewinnung von frischen Organen für die Transplantationsmedizin als auch für die Gewinnung von Erkenntnissen zur künftigen Nutzbarkeit tierischer Organe. Wann wird es in Deutschland eine offene Diskussion zum Status „hirntoter“ Patienten geben? Das Schweinenieren-Experiment wäre ein geeigneter Anlass.

Der Autor ist Medizinrechtler und Lehrbeauftragter an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg.

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