An dem Schicksal des inzwischen verstorbenen und beigesetzten französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert haben Menschen überall auf der Welt teilgenommen. Viele hat die Entscheidung des „Cour de cassation“, des höchsten Gerichts der ordentlichen Gerichtsbarkeit Frankreichs irritiert, das den Lambert behandelnden Ärzten gestattete, die Versorgung des 42-jährigen mit Nahrung und Wasser einzustellen.
Was aus ethischer Sicht geboten gewesen wäre
Und das völlig zu Recht, wie der Bioethik-Experte und Tagespost-Korrespondent Stefan Rehder findet. Im Leitartikel der aktuellen Ausgabe lässt er das Drama um den ehemaligen Krankenpfleger Revue passieren und erläutert aus katholischer Perspektive, was aus ethischer Sicht stattdessen geboten gewesen wäre.
Vincent Lambert – so sein Fazit – ist nicht gestorben. Er wurde von seinen Ärzten getötet. Durch Unterlassen dessen, was Menschen einander schulden.
DT
Die vollständige Analyse unseres Autors finden Sie in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost".