Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Kommentar um "5 vor 12"

Menschenrechte im Kurzschluss

Wenn es um wirtschaftliche Interessen geht, tritt Christenverfolgung in den Hintergrund.
Weltverfolgungsindex von Open Doors
Foto: Archiv | Die Christenverfolgung hat sich im Vergleich zum Vorjahr weltweit verschärft. Die Zahlen von Open Doors sprechen von mehr als 388 Millionen Christen, die wegen ihres Glaubens intensiver Verfolgung und Diskriminierung ...

Nach dem Religionsfreiheitsbericht von „Kirche in Not“ Ende 2025 bestätigt es nun auch das überkonfessionelle christliche Hilfswerk Open Doors, dessen Weltverfolgungsindex heute veröffentlicht wurde: Die Christenverfolgung hat sich im Vergleich zum Vorgängerbericht weltweit verschärft. Die Zahlen von Open Doors sprechen von mehr als 388 Millionen Christen, die wegen ihres Glaubens intensiver Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt sind. Das ist ungefähr jeder siebte Christ weltweit. 

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Nigeria liegt zwar „nur“ auf Platz 7, dennoch bleibe es das tödlichste Land für Christen weltweit – von den 4.849 dokumentierten Todesopfern christenfeindlicher Gewalt starben laut Open Doors 3.490 in Nigeria.

Kein Wort zur katastrophalen Lage der Religionsfreiheit in Indien

Angesichts der regen wirtschaftlichen Verbindungen von EU-Ländern zu Verfolgerstaaten wie Nigeria, Pakistan, Indien ist festzustellen, dass politische Lippenbekenntnisse zu Menschenrechten kaum ernstzunehmende Wirkung entfalten.

So zählt beispielsweise Nigeria zu den wichtigsten Handelspartnern der EU in Afrika, insbesondere im Rohstoff- und Energiesektor, und Indien zu den bedeutendsten Handelspartnern der EU weltweit, mit umfangreichem Austausch in Waren, Dienstleistungen und Investitionen. Beim offiziellen Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz in Indien fiel kein Wort zur katastrophalen Lage der Religionsfreiheit im Land. Man darf annehmen, dass dies Premier Modis Stimmung signifikant verschlechtert hätte – nicht wünschenswert im Hinblick darauf, dass man ja zügig eine EU-Indien-Freihandelsvereinbarung abschließen möchte.

Das päpstliche Hilfswerk „Kirche in Not“, das im Fall von Indien von einer „hybriden Verfolgung“ spricht, welche sich in einer Verbindung aus staatlicher Unterdrückung und gewalttätigen Mobs äußere und wo Verwaltungsstrukturen den Status von Minderheiten als Menschen zweiter Klasse zementierten, fordert in seiner jüngsten Pressemitteilung den Bundeskanzler dazu auf, „die geplanten Kooperationsabkommen mit Indien mit der Forderung nach der Einhaltung grundlegender Menschenrechte zu verknüpfen.“

Religionsfreiheit als „das erste aller Menschenrechte"

Papst Leo erinnerte in seiner bemerkenswerten Neujahrsansprache an die Diplomaten am 9. Januar daran, dass Benedikt XVI. die Religionsfreiheit als ‚das erste aller Menschenrechte‘ hervorgehoben hatte, „da sie die grundlegendste Wirklichkeit des Menschen zum Ausdruck“ bringe. Er beklagte, dass Religionsfreiheit in vielen Zusammenhängen eher als „Privileg“ oder Zugeständnis denn als grundlegendes Menschenrecht angesehen werde.

Seine Vermutung, dass es im gegenwärtigen Kontext unserer Welt einen regelrechten „Kurzschluss“ der Menschenrechte gebe, ist sehr klarsichtig: „Das Recht auf Meinungsfreiheit, auf Gewissensfreiheit, auf Religionsfreiheit und sogar auf Leben wird im Namen anderer sogenannter neuer Rechte eingeschränkt, was dazu führt, dass das System der Menschenrechte selbst an Kraft verliert und Raum für Gewalt und Unterdrückung öffnet. Dies geschieht dann, wenn jedes einzelne Recht selbstreferenziell wird und insbesondere dann, wenn es seine Verbindung mit der Wirklichkeit der Dinge, mit deren Natur und mit der Wahrheit verliert.“

Deshalb ist es für Christen von zentraler Bedeutung, dafür zu beten, dass Politiker ihre Entscheidungen vor ihrem Gewissen – und, wo möglich, in Ehrfurcht vor Gott – treffen, statt sich allein von wirtschaftlichen Interessen oder Machtkalkülen leiten zu lassen.

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