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Frankreichs Bischöfe warnen vor Folgen des Sterbehilfegesetzes

Die Bischöfe befürchten, dass das Sterbehilfegesetz das Verhältnis zu Alter, Krankheit und Behinderung verändern wird. Zugleich rufen sie zu stärkerer Begleitung einsamer Menschen auf.
Der Bischof von Nanterre, Matthieu Rougé, Sprecher der Bischofskonferenz für Fragen des Lebensendes
Foto: IMAGO / Independent Photo Agency Int. | Der Bischof von Nanterre, Matthieu Rougé, Sprecher der Bischofskonferenz für Fragen des Lebensendes, kritisierte den unzureichenden Schutz von Beschäftigten und Einrichtungen, die Sterbehilfe aus ethischen oder ...

Nach der Verabschiedung des Sterbehilfegesetzes hat die französische Bischofskonferenz deutliche Kritik geübt. Der 15. Juli  – der Tag, an dem das Gesetz endgültig die Nationalversammlung passierte  –, markiere „einen schweren Bruch in der Geschichte unseres Landes“, heißt es in ihrer Erklärung. Mit der Legalisierung von assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen werde erstmals die gezielte Herbeiführung des Todes gesetzlich verankert. Dies widerspreche der Tradition medizinischer Fürsorge, deren Aufgabe es sei, Leiden zu lindern und Menschen bis zum natürlichen Lebensende zu begleiten.

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Die Folgen des Gesetzes seien zwar noch nicht vollständig absehbar, zeichneten sich jedoch bereits ab: „Unser Verhältnis zu Verletzlichkeit, Alter, Behinderung oder Krankheit wird sich verändern.“ Auch das Vertrauen zwischen den Generationen sowie zwischen Pflegekräften, Patienten und Angehörigen werde beeinträchtigt. Zugleich drohe sich die Sicht der Gesellschaft auf Gebrechlichkeit zu verschlechtern.

Arme und alleinstehende ältere Menschen besonders gefährdet

Besonders gefährdet seien arme und alleinstehende ältere Menschen. Aus Sorge, ihren Familien zur Last zu fallen, könnten sie sich unter Druck gesetzt fühlen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten zudem, dass die Voraussetzungen für Sterbehilfe häufig schrittweise ausgeweitet würden.

Der Bischof von Nanterre, Matthieu Rougé, Sprecher der Bischofskonferenz für Fragen des Lebensendes, kritisierte gegenüber Radio Vatikan den unzureichenden Schutz von Beschäftigten und Einrichtungen, die Sterbehilfe aus ethischen oder religiösen Gründen ablehnen. Ärzte können sich zwar auf eine Gewissensklausel berufen, andere Berufsgruppen jedoch nicht in gleichem Maß. So könnten Apotheker zur Ausgabe tödlicher Präparate verpflichtet werden. Auch katholische Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssten Sterbehilfe möglicherweise in ihren Räumen zulassen. Rougé fordert deshalb eine „Einrichtungsklausel“, die konfessionelle Träger und ihre ethischen Grundsätze schützt.

Bischöfe: Anderer Weg ist möglich

In ihrer Erklärung rufen die Bischöfe zu neuem Engagement auf. Gemeinsam mit Angehörigen, Pflegekräften, Ehrenamtlichen, Seelsorgern und Verbänden müsse gezeigt werden, „dass ein anderer Weg möglich ist“: eine verlässliche Begleitung, die körperliche und seelische Leiden lindere, ohne jemanden aufzugeben. Katholische Einrichtungen sollten an ihren ethischen Grundsätzen festhalten.

Die angekündigte Prüfung durch den Verfassungsrat wolle man aufmerksam verfolgen. Frankreichs Katholiken würden weiterhin „im Dienst des Lebens stehen“. Die Größe einer Gesellschaft zeige sich nicht darin, den Schwächsten den Tod zu ermöglichen, sondern darin, sie „in echter Geschwisterlichkeit bis zum Ende zu begleiten“.  DT/jg

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