Die Humboldt Universität Berlin (HU) darf sich nicht mehr abwertend über die Doktorandin und Biologin Marie-Luise Vollbrecht äußern. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin, wie das Nachrichtenportal „Nius“ am Dienstag berichtete. Die HU Berlin dürfe sich, so „Nius“, nicht offiziell von der Doktorandin distanzieren, weil dadurch Vollbrechts Persönlichkeitsrechte verletzt würden.
Anwalt: „Starkes Zeichen gegen Cancel Culture“
Die HU hatte zuvor eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie erklärt hatte, dass Meinungen, die Vollbrecht in einem Artikel in der „Welt“ geäußert hatte, „nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten“ stünden. Bei dem Artikel handelte es sich um ein Stück, das öffentlich-rechtlichen Sendern vorwarf, unwissenschaftliche Informationen unter anderem zum Thema Transsexualität besonders an Heranwachsende heranzutragen. In der Stellungnahme betonte die HU, sich als einen Ort zu verstehen, an dem niemand wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden dürfe.
Das Berliner Gericht entschied, dass die Pressemitteilung der HU „dazu geeignet“ sei, das Ansehen Vollbrechts in der Öffentlichkeit herabzusetzen. „Das Gericht hat ein starkes Zeichen gegen Cancel Culture an Universitäten gesetzt“, so Vollbrechts Anwalt Ralf Höcker in einer Pressemitteilung nach Bekanntwerden des Urteils. „Es ist eine Schande, dass eine angebliche Exzellenz-Uni aus purer Angst vor radikalen Aktivisten ihre eigene wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin herabwürdigt.“
Marie-Luise Vollbrecht erlangte 2022 auch wegen eines geplanten Vortrags an der HU zur biologischen Zweigeschlechtlichkeit bundesweite Bekanntheit. Der Vortrag war von der HU wohl wegen angekündigter Proteste abgesagt worden. Dieser Schritt war öffentlich kritisiert worden. Der Vortrag holte die Universität später in einem neuen Rahmen nach. DT/sdu
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