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Ablehnung der Todesstrafe: Auf das Warum kommt es an

In den USA sorgen zwei Hinrichtungen für Aufsehen und fordern den Widerspruch des Papstes heraus. Dass die Kirche die Todesstrafe ablehnt, ist richtig, aber ihre Begründung muss klarer werden.
Die katholische Kirche und ihre Argumentation gegen die Todesstrafe
Foto: IMAGO / Panthermedia | Wenn man die von Franziskus eingeführte Revision im Sinne einer grundsätzlichen und nicht nur zeitbedingten moralischen Verurteilung der Todesstrafe deutet, hätte die Kirche einen harten Bruch mit sich vollzogen.

Kurz nachdem die Hinrichtung der verurteilten Mörderin Christa Pike durch eine Giftspritze im US-Bundesstaat Tennessee gescheitert war, gab US-Kriegsminister Pete Hegseth die nächste Hinrichtung bekannt. Der Attentäter von Fort Hood, Nidal Hasan, soll am 3. Dezember von einem militärischen Erschießungskommando getötet und das grausige Spektakel per Livestream übertragen werden. Hasan, ein ehemaliger US-Soldat, hatte 2009 auf einer Basis unter „Allahu Akbar“-Rufen 13 Menschen getötet und 32 weitere verletzt.

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Am 10. Oktober, dem Welttag gegen die Todesstrafe, verbreitete der Vatikan über die sozialen Medien eine Wortmeldung Papst Leos XIV., in der er die Todesstrafe als „unzulässig“ bezeichnete, weil sie „die Unverletzlichkeit und Würde der Person“ verletze. Zur weiteren Begründung verwies der Papst darauf, dass das Gemeinwohl geschützt und den Forderungen der Gerechtigkeit Genüge getan werden könne, „ohne auf die Todesstrafe zurückzugreifen.“ Laut dem Papst „wurden bereits wirksame Strafvollzugssysteme entwickelt, die die Bürger schützen und gleichzeitig den Schuldigen die Möglichkeit der Erlösung (auf Englisch: redemption) nicht gänzlich vorenthalten.“

Die heutige Position der Kirche ist in ihrer Begründung mehrdeutig

Die geplante Livestream-Hinrichtung Nidal Hasans ist zweifellos abzulehnen. Die Abschreckungswirkung dürfte gleich null sein. Vielmehr besteht der einzige Zweck, dem die öffentliche Übertragung der Erschießung über das Internet dienen kann, darin, niedere Rache- und Gewaltgelüste zu bedienen. Mit der Lehre Christi ist das unvereinbar.

So gesehen scheint es ein Leichtes, den Äußerungen des Papstes bedenkenlos zuzustimmen und seine Forderung nach einem Ende der Todesstrafe zu unterstützen. Doch anders, als es Nicht-Katholiken behaupten, gehört es zum Katholischsein dazu, die Lehre der Kirche nicht nur irgendwie anzunehmen, sondern auch zu verstehen. Bei der genauen Begründung der Ablehnung der Todesstrafe steht die Kirche seit Franziskus, der die von Leo verkündete Position zur Todesstrafe als Neuerung des Katechismus einführte, jedoch vor großen Problemen.

Denn die heutige Position der Kirche ist in ihrer Begründung mehrdeutig: Die Aussage, dass die Todesstrafe der Würde des Menschen widerspricht, legt nahe, dass die Todesstrafe in sich moralisch schlecht ist und daher unter keinen Umständen moralisch vertretbar sein kann. Im Gegensatz dazu legt die Begründung, dass es durch moderne Gefängnisse nicht tödliche Wege gibt, die Allgemeinheit zu schützen und der Gerechtigkeit Genüge zu tun, nahe, dass es an kontingenten historischen Umständen liegt, dass die Todesstrafe heute nicht mehr vertretbar ist. Als es das moderne Gefängnissystem noch nicht gab, war die Todesstrafe dieser Deutung nach im Extremfall zulässig, was wiederum bedeutet, dass sie nicht grundsätzlich unmoralisch sein kann.

Inwieweit kann die Kirche sich selbst widersprechen?

Diese Uneindeutigkeit in der Begründung wirft die Frage auf, inwiefern die Kirche sich selbst widersprechen kann. Denn wenn man die von Franziskus eingeführte Revision im Sinne einer grundsätzlichen und nicht nur zeitbedingten moralischen Verurteilung der Todesstrafe deutet, hätte die Kirche einen harten Bruch mit sich vollzogen: Im alten Katechismus hieß es unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die „überlieferte Lehre der Kirche“, dass man die „Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkennt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen.“

Ein solcher harter Bruch in der Lehre führt aber in den Selbstwiderspruch. Denn dann spricht nichts dagegen, dass irgendwann auch mit dem Bruch gebrochen wird. Die Lehre der Kirche würde sich im historischen Relativismus auflösen. Die Alternative liegt auf der Hand, verlangt aber von Rom mehr Klarheit in der Argumentation. Man könnte etwa formulieren: Die Todesstrafe ist, obzwar naturrechtlich nicht per se unzulässig und daher nicht intrinsisch moralisch schlecht, aus dem Geist des Evangeliums heraus möglichst zu vermeiden und ist angesichts alternativer Weisen, für Sicherheit und Gerechtigkeit zu sorgen, sogar deutlich abzulehnen – vor allem wenn sie, wie die aktuellen Fälle aus den USA zeigen, auch noch zur Verrohung der Öffentlichkeit beiträgt.

Offen aber bliebe weiterhin, wie dann der Verweis auf die Menschenwürde zu deuten ist. Es müsste sich dann nicht um den klassischen, sondern um einen erweiterten Menschenwürdebegriff handeln, der eine Abwägung mit anderen Gütern, etwa der öffentlichen Sicherheit, prinzipiell erlaubt.

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Sebastian Ostritsch Jesus Christus Päpste

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