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Die soziale Vernichtung

Öffentliche Hinrichtungen markieren das Ende einer zivilisierten Gesellschaft. Denn kein Mensch, nur Gott, darf ein endgültiges Urteil über einen Menschen fällen.
Das Verfahren gegen Luigi Mangione löste eine neuerliche Debatte um die Todesstrafe aus. Jetzt ist sie, nach der Ankündigung der amerikanischen Regierung, einen verurteilten Attentäter öffentlich hinzurichten, wieder aufgeflammt.
Foto: IMAGO/Gina M Randazzo (www.imago-images.de) | Das Verfahren gegen Luigi Mangione löste eine neuerliche Debatte um die Todesstrafe aus. Jetzt ist sie, nach der Ankündigung der amerikanischen Regierung, einen verurteilten Attentäter öffentlich hinzurichten, wieder ...

Im alten Rom galt die Todesstrafe bei schweren Verbrechen; gern und oft als öffentliche Kreuzigung; nach dem Spartacus-Aufstand 71 v. Chr. sollen sechstausend Kreuze mit sterbenden Menschen zur Abschreckung an der römischen Via Appia aufgestellt worden sein. Das führte zum physischen Tod und zur sozialen Vernichtung: Ein Mensch am Kreuz, nach dem Tod den Schaulustigen zum Begaffen preisgegeben, war buchstäblich erledigt, noch im Sterben und nach dem Tod dem Spott ausgesetzt und endgültig aus der zivilisierten Gemeinschaft ausgesondert. Zivilisiert? Wohl nichts weniger als das! Denn ein zivilisierter Staat, eben eine „civitas“ im Sinne des heiligen Augustinus, also eine geordnete menschliche Gesellschaft mit einem moralischen Grundwasserspiegel wenigstens minimaler Art nach Kain, also nach dem Verbrechen, hat ja als allererste Aufgabe, das Leben eines jeden Staatsbürgers zu schützen und zu fördern, leiblich wie geistig.

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Nicht sozialer Tod, sondern ständige Resozialisierung ist das erste Programm des humanen Sozialstaates, gerade und erst recht nach schweren Verbrechen. Augustinus weist mehrfach darauf hin: Kain wurde nach der Ermordung seines Bruders eben nicht von Gott vernichtet, sondern blieb am Leben und erhielt das schützende Kainsmal, auf daß er am Leben bliebe, sich bessern und bekehren konnte. Es darf nie Sache von Menschen und Sache des Staates sein, ein endgültiges Urteil über einen Menschen zu fällen, das ist allein Gott vorbehalten. Das heißt dann konsequenterweise: Dem sozialen Staat als Zivilisation auf Erden, vor den Toren der Ewigkeit Gottes und zu deren Vorbereitung, ist immer die Todesstrafe verboten!

Gewöhnung an Grausamkeit und Gewalt

Das war allerdings bis vor Kurzem nicht einhellige katholische Lehre, erst seit Johannes Paul II. unterstreichen die Päpste das klar und deutlich. Nicht das „totum“ der Gesellschaft, wie die traditionelle Lehre formulierte, also das Ganze, nicht der totalitäre Staat, sondern jede einzelne Person und jedes Individuum hat das unbedingte Lebensrecht, auch und gerade im Fall von Häresie und Verbrechen und schwerer Schuld. Und das Gemeinwohl einer geordneten Gesellschaft darf niemals über dem Wohl des Individuums und seiner Freiheit zum Irrtum und gleichzeitig zur Bekehrung stehen. Denn der innerste Kern des allgemeinen Wohls ist eben das uneingeschränkte Lebensrecht der Person, ja, zugespitzt formuliert, das Recht auf entsetzlichen Irrtum und auf heilende Umkehr. Eben Resozialisierung. Davon aber ist in vielen Staaten der Welt, auch in den USA, wenig zu sehen, wenn Schwerverbrecher grausam und, wie geplant, auch öffentlich hingerichtet werden. Ob das der Abschreckung dient, ist ungewiss. Gewiss ist: Es dient der Gewöhnung an Grausamkeit und Gewalt, auch der Banalisierung des Bösen. Wie schrieb Hannah Arendt in ihrem Buch „Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen“: „Im 3. Reich hatte das Böse die Eigenschaft verloren, an der die meisten Menschen es erkennen - es trat nicht mehr als Versuchung an sie heran.“ Wer Menschen hinrichtet, und dies sogar öffentlich, begeht, außer im Fall von Notwehr und Selbstverteidigung, ein Verbrechen und verhindert Bekehrung. Und das allein kann das Ziel des irdischen Staates sein.

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