Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Digitalisierung

Phänomen Offliner

Immerhin sechs Prozent der Deutschen zwischen 16 und 74 Jahren haben noch nie etwas mit dem Internet zu tun gehabt. Wie kommen sie durchs Leben? Immer mehr Dienstleistungen vom Supermarkt bis hin zur Fahrkartenkontrolle setzen einen digitalen Zugang voraus.
DB Navigator App
Foto: Jens Krick via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Nur online Service: Beispielsweise bei der Bahn sind viele Angebote nur in digitaler Form zu erhalten.

Wer öfter mit der Bahn unterwegs ist, kennt dieses Bild: Wenn der Schaffner im Großraumabteil die Tickets kontrolliert, zücken fast alle Fahrgäste ihr Smartphone. Die Zeiten des papiergebundenen Fahrscheins scheinen endgültig vorbei zu sein, stehen doch nicht nur das Deutschlandticket, sondern bald auch die Bahncard nur noch in digitaler Form zur Verfügung.

Aber nicht alle Deutschen sind so digital, wie es auf den ersten Blick scheint. Knapp sechs Prozent der Menschen im Alter zwischen 16 und 74 Jahren waren im Jahr 2022 in Deutschland sogenannte „Offliner“ – sie haben noch nie das Internet genutzt, ob mit Smartphone, Tablet oder PC. Das entspricht knapp 3,4 Millionen Menschen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) vor kurzem mitteilte.

Lesen Sie auch:

Am größten war der Anteil derer, die das Internet noch nie genutzt haben, in der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen: Hier war gut ein Siebtel (15 Prozent) offline. In der Altersgruppe der 45- bis 64-Jährigen waren knapp fünf Prozent noch nie im Internet, bei der jüngeren Generation der 16- bis 44-Jährigen immerhin noch zwei Prozent. Im EU-Durchschnitt lag der Anteil der „Offliner“ laut Eurostat im Jahr 2022 bei sieben Prozent. Nicht immer liegt dem Verzicht auf die Online-Welt aber eine freie Entscheidung zugrunde. Der D21-Digital-Index 2023/24,  die Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+) und die Kurzexpertise „Digitale Teilhabe und Armut“ (2023) des Paritätischen Gesamtverbands belegen, dass digitale Teilhabe stark vom Bildungsstand, dem Einkommen und der Erwerbstätigkeit abhängt.

Der eGovernment Monitor 2023 schließlich zeigt eine wechselseitige Beziehung zwischen der digitalen Kompetenz und der Einstellung gegenüber Technologie und digitalen Behördendiensten auf. Menschen mit höheren Kompetenzen haben mehr Vertrauen in Technologie und nutzen digitale Verwaltungsleistungen häufiger. Fühlen sich die Nutzer jedoch nicht in der Lage, damit umzugehen, meiden sie diese.

Wer nicht online ist, der ist ausgeschlossen

In einer immer digitaler werdenden Welt besteht die Gefahr, kurz- bis mittelfristig von Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen zu werden, wenn Dienste zukünftig vorrangig oder ausschließlich digital angeboten werden. So kann man heutzutage für eine Geldüberweisung nicht mehr einfach in die nächste Bank gehen, weil es gerade im ländlichen Raum kaum noch Filialen gibt. Stattdessen heißen die zumindest einen internetfähigen PC voraussetzenden Zauberwörter des Online-Bankings „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ oder „Photo-TAN“. Konzertkarten sind in der Regel im Internet zu erwerben, Behördenleistungen sollen im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen online abgewickelt werden und die Rabatte von Edeka, Rewe oder Netto erhält an der Kasse nur, wer sich die App seines bevorzugten Supermarkts aufs Smartphone herunterlädt – dass für die Vergünstigungen in erster Linie mit den eigenen Daten bezahlt wird, bleibt in den Tiefen der Geschäftsbedingungen verborgen. Auch der Staat gibt eine eindeutige Richtung vor, wenn die Abgabe von Steuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung in ausschließlich digitaler Form via ELSTER für Selbstständige selbst Kleinunternehmern abverlangt wird.

Der Verein Digitalcourage e.V. sieht diesen Trend kritisch. Wenn eine Dienstleistung technisch auch analog realisierbar wäre, aber nicht angeboten werde, es sich nicht um einen Extra-Service handele und ein Verzicht die Teilhabe am öffentlichen Leben einschränke oder wenn eine vorhandene analoge Alternative so unattraktiv sei, dass sie faktisch nicht in Frage komme, liege ein unzulässiger Digitalzwang vor.

Vor allem Leistungen im Bereich des Staates und der Grundversorgung müssten immer auch eine analoge Alternative beinhalten, so die Forderung der Initiative. Digitalcourage sympathisiert mit der Idee eines Grundrechts auf ein analoges Leben, das der Journalist und Buchautor Heribert Prantl zuletzt diesen März im Gespräch mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. forderte.

Bei der Diskussion um ausschließliche digitale Angebote ist in rechtlicher Hinsicht allerdings der in § 311 BGB normierte Grundsatz der Privatautonomie zu beachten, die Grundlage eines liberalen Bürgerlichen Rechts. Danach ist jede rechtsfähige Person in der Gestaltung ihrer rechtlichen Verhältnisse grundsätzlich frei. Als Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes)  ist die Privatautonomie verfassungsrechtlich gewährleistet und geschützt. Das bedeutet, dass private Unternehmen selbst festlegen, welchem Kunden sie welche Angebote in welcher Form machen.

Die Privatautonomie der Unternehmer

Kritiker des Digitalzwangs sehen in diesem Zusammenhang den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 des Grundgesetzes) verletzt. Die Grundrechte binden aber nach Artikel 1 Absatz 3  des Grundgesetzes die staatliche Gewalt in Gestalt von Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Private dagegen sind grundrechtsberechtigt, nicht grundrechtsverpflichtet. Daher können sich Kunden nicht gegenüber einem privaten Anbieter auf das Gleichheitsgebot berufen.

Auf eine Teilhabe an existenziellen Leistungen wie Stromversorgung, Post, Telefon, Müllabfuhr und den öffentlichen Personenverkehr sind die Bürger dagegen angewiesen. Bei Leistungen der Daseinsvorsorge könnten sie sich durchaus auf die Grundrechte berufen, wie der Fachanwalt für IT-Recht Dr. Bernd Lorenz in einem Fachaufsatz vertritt. Seiner Auffassung nach ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG ein Recht auf ein analoges Leben.

Gerichtsentscheidungen gibt es in diesem Themenkomplex bislang noch nicht, das Thema ist aber zumindest in der Politik angekommen. Eine Sprecherin des Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministeriums (BMUV) betonte gegenüber dieser Zeitung, neben der verbraucherfreundlichen, datenschutzfreundlichen und diskriminierungsfreien Weiterentwicklung digitaler Angebote sei darauf zu achten, dass „die soziale und wirtschaftliche Teilhabe auch über verbraucherfreundliche analoge Zugänge gewährleistet bleibt“. Das gelte „vor allem für Angebote und Leistungen des Staates“ oder „im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs“.

Das Europäische Parlament zeigte sich in einer Entschließung (2022) „besorgt über den Rückgang der physischen Präsenz öffentlicher Dienste, insbesondere in ländlichen Gebieten und am Stadtrand“. Viele tägliche Dienste sollten eine nicht digitale Lösung bieten, „um den Bedürfnissen derjenigen Bürger gerecht zu werden, die nicht über die für die Nutzung von Online-Diensten erforderlichen Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen, die Dienste offline nutzen möchten oder die keinen Zugang zu digitalen Geräten und Anwendungen haben.“ Und in der Bundespolitik forderte die „Linke“ Ende letzten Jahres ein Offlinezugangsgesetz, um sicherzustellen, dass öffentliche Dienstleistungen weiterhin analog angeboten werden.

Bei der zunehmenden Digitalisierung müssen Privatwirtschaft und Staat jedenfalls alle Menschen, ob „Onliner“ oder „Offliner“, im Blick behalten, damit Berthold Brechts pessimistischer Befund in der „Dreigroschenoper“ in Bezug auf die digitale Teilhabe nicht eintritt:  „Und man siehet die im Lichte, Die im Dunkeln sieht man nicht.“

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Cornelia Huber Heribert Prantl

Weitere Artikel

Kirche

Die Kirche des Westens wird zum Heiligen Jahr 2025 vor die Frage gestellt, ob sie noch glaubt, was das Konzil von Nicää verkündet hat.
16.05.2024, 09 Uhr
Guido Horst
Eine Rekordzahl an Pilgern macht sich für die Fußwallfahrt von Paris nach Chartres bereit. Ein Kölner Mitorganisator erklärt, was die Teilnehmer erwartet.
15.05.2024, 16 Uhr
Sebastian Ostritsch
Ende Mai findet in Lourdes zu 64. Mal die deutsch-französische Soldatenwallfahrt statt. „Kommt in Gemeinschaft hierher“ lautet das diesjährige Motto.
15.05.2024, 14 Uhr
Meldung