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Wachkoma-Patient: Vincent Lambert gestorben

Vor einer Woche war die künstliche Versorgung des französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert eingestellt worden. Nun ist der 42-Jährige gestorben. Dem voraus war ein erbitterter Rechtsstreit gegangen – und eine Debatte über den Umgang mit unheilbar Kranken.
Wachkoma-Patient Vincent Lambert
Foto: Photopqr/L'union De Reims (MAXPPP/epa) | Vincent Lamberts Mutter zu Besuch im Krankenhaus in Reims.

Der französische Wachkoma-Patient Vincent Lambert ist tot. Der 42-Jährige verstarb französischen Medienberichten zufolge am Donnerstagmorgen in der Universitätsklinik von Reims. Vor gut einer Woche hatten die behandelnden Ärzte die künstliche Versorgung Lamberts endgültig eingestellt. Die Päpstliche Akademie für das Leben erklärte auf Twitter, man bete für Lamberts Familie, die Ärzte sowie alle Personen, die beteiligt waren. "Der Tod Vincent Lamberts und seine Geschichte sind eine Niederlage für unsere Menschlichkeit."

2008 schwer mit dem Motorrad verunglückt

Der ehemalige Krankenpfleger war 2008 schwer mit dem Motorrad verunglückt und seitdem querschnittsgelähmt. In den vergangenen Jahren lieferten sich seine Frau und seine Eltern einen erbitterten Rechtsstreit, der bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ging. Während die Eltern stets für eine Weiterbehandlung gekämpft hatten, sprachen sich Lamberts Frau sowie einige seiner Schwestern und Brüder gegen jegliche lebenserhaltenden Maßnahmen aus.

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Dass die Versorgung endgültig eingestellt wurde, hatte ein Urteil eines Kassationsgerichts ermöglicht. Lamberts Eltern hatten daraufhin den behandelnden Arzt wegen fahrlässiger Tötung verklagt. Der Zustand des Patienten habe sich dann schnell verschlechtert, erklärte einer der Anwälte von Lamberts Eltern, Jean Paillot, bereits vergangene Woche.

Konservativer Politiker verteidigte Einstellung der Versorgung

Der Fall Lambert hatte in Frankreich eine breite Debatte über den Umgang mit unheilbar Kranken ausgelöst. Zu Wort gemeldet hatte sich auch der konservative Politiker Jean Leonetti. Der 70-Jährige hatte 2016 das Gesetz erarbeitet, das in Frankreich den Umgang mit todkranken Patienten regelt. Bei der Einstellung der künstlichen Versorgung könne man nicht von „Tötung“ sprechen, so Leonetti gegenüber dem Fernsehsender „Cnews“.

DT/mlu

Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.

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Maximilian Lutz

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