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Sonderermittler legt Bilanz vor

Abschlussbericht zu Missbrauchsfällen bei Regensburger Domspatzen liegt vor – Gesamtzahlung von bis zu drei Millionen Euro an die Opfer zu erwarten
Abschlussbericht zu Missbrauchskandal bei Regensburger Domspatzen
Foto: dpa | Ein Dokument, das Spannungen befrieden soll: Rechtsanwalt Ulrich Weber präsentierte vor Journalisten seine Untersuchung der Missbrauchsfälle bei den Regensburger Domspatzen.

Regensburg (KNA/reg) 547 Regensburger Domspatzen sind seit 1945 „mit hoher Plausibilität“ Opfer von Übergriffen geworden. 67 Domspatzen sind sexuell missbraucht worden. Das geht aus dem am Dienstag nach zwei Jahren Aufklärung veröffentlichten Abschlussbericht des Regensburger Rechtsanwalts Ulrich Weber hervor. Weber sagte vor Journalisten, er gehe weiter von einer Dunkelziffer in Höhe von gut 700 Opfern aus. Das Bistum Regensburg hatte Weber als unabhängigen Sonderermittler mit den Untersuchungen beauftragt. Von den als „hoch plausibel“ ermittelten Tätern seien 49 Personen ermittelt worden, neun von ihnen seien sexuell übergriffig geworden. Sein 440 Seiten starker Bericht wurde im Internet veröffentlicht. Die Autoren des Berichts äußerten den Wunsch, dass ihre Arbeit zur Befriedung aufseiten der Opfer beitrage. Die offene Dokumentation solle ihnen helfen, ihre Erlebnisse aus Kinder- und Jugendzeit verarbeiten zu können.

Betroffen sind alle Institutionen der Domspatzen, also Schulen, Internate und die Musikerziehung. Unter den Tätern seien Internatsdirektoren, ein Vorschuldirektor, Präfekten und Angestellte. Schwerpunktmäßig ereigneten sich die Taten in den 1960er und 1970er Jahren. Allerdings wurde bis 1992 durchgängig von körperlicher Gewalt berichtet. Alle Übergriffe seien zu ihrer Zeit „mit wenigen Ausnahmen verboten und strafbar“ gewesen. Die Opfer hätten die Vorschulen in Etterzhausen und Pielenhofen als „Hölle“, „Gefängnis“ oder „Konzentrationslager“ beschrieben, heißt es. Physische Gewalt sei „alltäglich, vielfach brutal“ gewesen, zwischen Regelverstößen und Strafen habe „meist ein grobes Missverhältnis“ bestanden. „Der Dreiklang aus Gewalt, Angst und Hilflosigkeit sollte dazu dienen, den Willen der Schüler zu brechen und ihnen Persönlichkeit und Individualität zu nehmen“. Ein „ausgereiftes System der Isolation und Kommunikationsverhinderung, dargestellt in Form von aufeinander aufbauenden Kommunikationsbarrieren“ habe verhindert, dass Informationen über Gewalt an die Öffentlichkeit oder entsprechende Aufsichtsorgane gelangten. Der Bericht bescheinigt auch manchen Eltern der Betroffenen „Pflichtverstöße“. Weber führte auf Nachfrage aus, entweder sei den Kindern nicht geglaubt worden oder Eltern hätten Indizien, die auf Gewaltanwendung schließen ließen, nicht beachtet. Man müsse Eltern eine Verantwortung zuweisen, wenn Schilderungen konkreter Gewalt nicht geglaubt worden seien oder Verletzungen, die mit einem Sturz oder einem Zusammenprall zweier Kinder zu erklären seien, „übersehen werden“, so Weber.

Mehrere Opfervertreter äußerten sich anerkennend zu Webers Arbeit. Auch der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, lobte die „Aufarbeitung“. Der Bericht, der den Autoren zufolge allerdings keine Aufarbeitung darstellt, sondern ausschließlich der Aufklärung dient, befasst sich auch mit der Arbeit des Bistums Regensburg sowie mit der Rolle des früheren Domkapellmeisters und Bruders von Benedikt XVI., Georg Ratzinger (93). Er habe „weggeschaut“ und „trotz Kenntnis“ nichts gegen Gewaltausübung unternommen. Es gebe aber keine Erkenntnisse, dass Ratzinger auch von sexueller Gewalt gewusst habe.

Zu dem vormaligen Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller hält Webers Bericht fest, dass er 2010 den Aufarbeitungsprozess initiierte. Dass dieser Prozess zu Beginn zunächst Mängel gehabt habe, erscheint Weber nicht als „per se kritikwürdig“. Schließlich habe es an Vorkenntnissen gefehlt, auch die Dimension der Gewalt sei zunächst nicht erkennbar gewesen. Deutlich markiert der Anwalt indes, dass diese Mängel schon früher hätten korrigiert werden können. So sei zu lange an der Einzelfallbetrachtung festgehalten worden. Auch sei der zunächst von den Opfern „vielfach sehr positiv aufgenommene erste Austausch“ irgendwann eingeschlafen. Strategische und kommunikative Schwächen des Aufarbeitungsprozesses seien unter Müllers Nachfolger Bischof Rudolf Voderholzer behoben worden.

Rörig unterstrich auf Anfrage, er sei froh, dass Voderholzer den Betroffenen gut zugehört und einen guten Aufarbeitungsprozess in Gang gesetzt habe. Der jetzt eingeschlagene Weg sei „vorbildlich“. Er hoffe, dass damit von Regensburg ein wichtiges Signal ausgehe, wie wichtig neben der Aufarbeitung Prävention und bedarfsgerechte Hilfen seien. Den Jungen sei unendlich viel Leid angetan worden, so Rörig.

In einer eigenen Pressekonferenz räumte der Regensburger Generalvikar Michael Fuchs Versäumnisse ein. Dies sehe auch Kardinal Müller heute so. Den Medien attestierte Fuchs einen „wichtigen Anteil“ an der Aufklärung. Insbesondere durch die „Begleitung“ der in den vergangenen zwei Jahren eingeleiteten Schritte sei das „Glaubwürdigkeitsproblem“ des Bistums überwunden worden. Auf der Grundlage des Berichts wird nun über Anerkennungszahlungen in Höhe von 5 000 bis 20 000 Euro pro Person entschieden. Es wird mit einer Gesamtzahlung von bis zu drei Millionen Euro gerechnet. Darüber wird auf Grundlage von Webers Bericht in einem gesonderten Gremium entschieden, in dem auch Opfervertreter beteiligt sind. Ein Betroffener, der in den fünfziger Jahren Gewalt bei den Regensburger Domspatzen erfuhr, räumte im Gespräch mit dieser Zeitung unterschiedliche Sichtweisen der Institution Regensburger Domspatzen unter den Ehemaligen ein. Dass die „Kultur des Schweigens“ in jener Zeit in seiner Familie ein Problem war, bestätigte er: „Wir haben nicht gesprochen.“

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