Die deutschen Bischöfe werden beim Synodalen Ausschuss wohl keine kirchenrechtskonforme Lösung finden. Das Mehrheitsprinzip eröffnet einen rechtsfreien Raum.
ZdK und DBK werden die von Rom monierten rechtlichen Hindernisse nicht beseitigen können, schreibt der Kirchenrechtler Heribert Hallermann in einem Gastbeitrag.
Kardinal Walter Kasper schlägt den Synodalen vor, sich am Rottenburger Modell des Diözesanrats zu orientieren. Die Praxis zeigt, dass dies nicht funktionieren dürfte.
Weder Statut der DBK noch Kirchenrecht ermöglicht einen Beschluss über die Satzung des Synodalen Ausschusses - dennoch droht kein Schisma, erklärt der Kirchenrechtler.
20.02.2024, 09 Uhr
Heribert Hallermann
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