Ja, europäisches Recht bricht nationales Recht. Aber zum Rechtsbestand der EU zählt die Subsidiarität, die man in Brüssel vergessen zu wollen scheint. Ein Kommentar.
Vom "staatsgefährdend" bis "notwendiger Weckruf" reichen die Einschätzungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur EZB-Politik. Eine sozialethische Bewertung der Entscheidung.
Im Hinblick auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union drohe eine Wiederaufflammen des Nordirland-Konflikts, meint Jean-Claude Hollerich, Erzbischof von Luxemburg.