Die zweite Vollversammlung des Synodalen Wegs ist schneller als erwartet an ihr Ende gekommen. Bei der letzten Abstimmung war aufgefallen, dass nur noch knapp zwei Drittel der Synodalen abgestimmt hatten. Der Präsident des Synodalen Wegs, der Limburger Bischof Georg Bätzing, ließ daraufhin die Beschlussfähigkeit feststellen. Trotz der Proteste gegen eine Abstimmung zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, unter anderem von einem Vertreter des BDKJ, wurde der Antrag angenommen. Der anschließende Test zeigte, dass die Versammlung nicht mehr beschlussfähig war. Auf der anschließenden Pressekonferenz sagte Bätzing, dass sein Antrag auch als ein "pädagogisches Moment" gedacht war, um bei den Teilnehmern das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass der Synodale Weg nun in eine wichtige Phase eintrete.
Gebet wird wegen Protest unterbrochen
Die für die Synode übliche Gebetszeit „EinHalt“ begann direkt im Anschluss an die Feststellung, dass die Synodalversammlung nicht mehr beschlussfähig war. Die Gebetszeit musste aber wegen zahlreicher Proteste unterbrochen werden. Es kam daraufhin zu beschwichtigenden Abschlussworten vom Präsidium. Ferner forderte die Vizepräsidentin des Synodalen Wegs, Karin Kortmann, vom Apostolischen Nuntius Nikola Eterovic, der ebenfalls gerade gehen wollte, dem Papst über den Synodalen Weg zu berichten und eine Einladung des Präsidiums nach Rom zu erwirken.
Kortmann begründete dies in der anschließenden Pressekonferenz damit, dass man die Beschlüsse vom eigenen Synodalen Weg in die Weltkirche einbringen wolle und bedauerte, dass der Wunsch des Synodalpräsidiums, nach Rom eingeladen zu werden, bislang immer noch ignoriert worden sei.
Weiter mit Texten
Der Synodale Weg wird nun in den Synodalforen fortgesetzt, die die Texte zur Weiterbearbeitung zurückerhalten haben. ZdK-Präsident Sternberg betonte, dass kein Text abgelehnt worden sei und lobte die hohe Zustimmungsquoten. Einstimmig betont wurde, dass man noch nicht versucht habe, herauszufinden, ob möglicherweise bei dem einen oder anderen Text eine bischöfliche Sperrminorität zum Tragen käme. In der folgenden Synodalversammlung müssen bei der endgültigen Abstimmung über die Texte Zweidrittelmehrheiten der gesamten Versammlung und Zweidrittelmehrheiten der Bischöfe erreicht werden, damit die Texte verabschiedet sind. Da der Synodale Weg keine Rechtskraft in der Kirche hat, ist kein Bischof an die Beschlüsse gebunden. DT/pwi
Lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost einen umfassenden Bericht zum Synodalen Weg.