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Kardinal verlangt Klarheit vom Papst bei Wiederverheirateten

Mit der Veröffentlichung des päpstlichen Schreibens "Amoris laetitia" zu Ehe und Familie im Frühjahr 2016 nahm die Debatte über den Kommunionempfang wiederverheirateter Geschiedener Fahrt auf. Willem Jacobus Kardinal Eijk wünscht sich zur Entschleunigung ein klares Wort vom Papst.
Willem Jacobus Kardinal Eijk
| Willem Jacobus Kardinal Eijk. Foto: Pepijntje (Wikimedia, Public Domain)

Der niederländische Kardinal Willem Jacobus Eijk (64) verlangt Klarheit von Papst Franziskus in der Frage des Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen. Eijk sagte in einem am Freitag veröffentlichten Interview mit der niederländischen Zeitung "Trouw": "Die Menschen sind verwirrt und das ist nicht gut."

Wiederverheiratete Geschiedene waren nach kirchlicher Lehre bisher vom Empfang der Kommunion ausgeschlossen. Mit der Veröffentlichung des päpstlichen Schreibens "Amoris laetitia" zu Ehe und Familie im Frühjahr 2016 nahm die Debatte aber Fahrt auf. Franziskus plädiert dafür, in Einzelfällen zivilrechtlich Wiederverheirateten nach eingehender seelsorglicher Prüfung den Empfang der Sakramente zu ermöglichen, auch wenn ihre frühere Ehe kirchenrechtlich weiter Bestand hat. Einige Bischöfe kritisieren diese Änderung.

Eijk forderte nun vom Papst, dass Zweifel durch ein weiteres Dokument beseitigt werden müssten. Eijk selbst befürwortet eine strikte Auslegung des Kirchenrechts bei diesem Thema. Seiner Meinung nach sollen Katholiken nicht wieder heiraten können, wenn die Scheidung nicht dem Kirchenrichter vorgelegt wurde. In diesem Fall sei die Teilnahme an der Kommunion nicht möglich.

Eijk sieht die öffentliche Debatte über das Thema innerhalb der Kirche kritisch. Die eine Bischofskonferenz regele es so, die andere anders, so Eijk. "Aber was an einem Ort wahr ist, kann nicht an einem anderen Ort auf einmal falsch sein", sagt er.

Im Dezember 2017 hatte Franziskus die Orientierungshilfe der argentinischen Bischöfe zu "Amoris laetitia" in das vatikanische Amtsblatt aufgenommen und damit zum Teil der päpstlichen Lehre erklärt. Damit bestätigte er die Regelung der Argentinischen Bischofskonferenz, nach der in Einzelfällen zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene nach eingehender seelsorglicher Prüfung die Sakramente empfangen können, auch wenn ihre frühere Ehe kirchenrechtlich weiter Bestand hat.

KNA / jbj

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