Vertreter der jüdischen Studierendenunion haben den AfD-Politiker Hans Thomas Tillschneider daran gehindert, an einer Gedenkveranstaltung in der Synagoge von Halle teilzunehmen. Tillschneider hatte an der Veranstaltung als Vertreter von Landtagspräsident Tobias Rausch teilnehmen wollen, der ebenfalls der AfD angehört. Ihr Protest war gut begründet.
Tillschneider hat im Oktober 2020 in einer Rede im Landtag von Sachsen-Anhalt den Anschlag als Tat eines isolierten, geistig verwirrten Einzeltäters bezeichnet. Tillschneider sagte wörtlich: „Ich lege darum Wert auf die Feststellung, dass seine Tat keine politische Tat war.“ Der AfD-Politiker beklagte stattdessen, dass auf den „Amoklauf“ des Täters ein „Amoklauf der politisch-medialen Meute“ gefolgt sei, die alles darangesetzt habe, das Ereignis „gegen die patriotische Opposition in diesem Land zu verwenden“.
Tillschneider hat seine Einschätzung der Tat nicht revidiert
Zu einer völlig anderen Einschätzung kam der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg. Im Strafprozess gegen den Täter bezeichnete das Gericht die rechtsextremistische Gesinnung des Täters als Motivation für den Anschlag: Kern dieser Gesinnung sei sein Hass auf Juden, Muslime, Ausländer und politisch Andersdenkende sowie seine Verschwörungsvorstellungen vom „Großen Austausch“ und einer „jüdischen Weltverschwörung“. Mit seiner Tat habe er die Juden treffen wollen, die er als „Wurzel allen Übels“ angesehen habe.
Tillschneider hat seine Einschätzung der Tat nicht revidiert. Dass es Juden unerträglich finden, dass ein Politiker, der den politischen – rechtsextremen und antisemitischen – Charakter der Tat leugnet, bei einer Gedenkveranstaltung als offizieller Repräsentant des Landtags auftritt, ist mehr als nachvollziehbar.
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