Die deutschen Bischöfe erhalten aus Rom erneut eine Absage für die Laienpredigt in der Eucharistiefeier: In einem Schreiben vom 17. Juni, das die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) heute auf ihrer Website veröffentlichte, beantwortet der Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst, Kardinal Arthur Roche, die Anfrage von Bischof Heiner Wilmer, dem DBK-Vorsitzenden, der den Antrag auf Erteilung eines Indults zur Prüfung vorgelegt hatte.
Die deutschen Bischöfe wollten von Rom die Erlaubnis für einen „homiletischen Beitrag“ eines Laien im Anschluss an die Verkündigung des Evangeliums im Rahmen der Eucharistiefeier erhalten. Kardinal Roche verweist in seiner Antwort auf das Kirchenrecht, demzufolge die Predigt „als integraler Bestandteil der Liturgie einem Priester oder Diakon vorbehalten ist.“ Diese Norm sei vom Lehramt immer wieder bekräftigt worden, insbesondere in der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ (Nrn. 64–66), die ausdrücklich die Möglichkeit ausschließe, dass Laien während der Feier der Messe die Homilie halten, selbst unter einer anderen Bezeichnung.
Norm hat nicht nur disziplinarischen Charakter
Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Diese Norm hat nicht nur disziplinarischen Charakter, sondern spiegelt eine Realität wider, die eng mit der theologischen und liturgischen Natur der Homilie verbunden ist. Als eigenständiger Akt des Wortgottesdienstes ist sie untrennbar mit der Verkündigung des Evangeliums und mit dem Vorsitz der Feier verbunden und stellt eine spezifische Ausübung des munus docendi dar, die dem geweihten Amtsträger anvertraut ist.“
Diese Verantwortung des geweihten Amtsträgers sei im Wesen der heiligen Liturgie selbst verwurzelt, die nicht bloß ein Anlass zur Unterweisung ist, sondern der bevorzugte Ort, an dem die Gläubigen in das Geheimnis der Erlösung hineingezogen werden. DT/reg
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