Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Schreiben von Kardinal Roche

Rom lehnt Antrag der deutschen Bischöfe ab: Keine Laienpredigt in der Messe

Die DBK veröffentlicht dazu ein Schreiben des Präfekten des Dikasteriums für den Gottesdienst, Kardinal Arthur Roche. Der verweist darin auf das Kirchenrecht.
Der Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst, Kardinal Arthur Roche
Foto: IMAGO / Catholicpressphoto | Der Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst, Kardinal Arthur Roche, beantwortet die Anfrage von Bischof Heiner Wilmer, dem DBK-Vorsitzenden, der den Antrag auf Erteilung eines Indults zur Prüfung vorgelegt ...

Die deutschen Bischöfe erhalten aus Rom erneut eine Absage für die Laienpredigt in der Eucharistiefeier: In einem Schreiben vom 17. Juni, das die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) heute auf ihrer Website veröffentlichte, beantwortet der Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst, Kardinal Arthur Roche, die Anfrage von Bischof Heiner Wilmer, dem DBK-Vorsitzenden, der den Antrag auf Erteilung eines Indults zur Prüfung vorgelegt hatte.

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Die deutschen Bischöfe wollten von Rom die Erlaubnis für einen „homiletischen Beitrag“ eines Laien im Anschluss an die Verkündigung des Evangeliums im Rahmen der Eucharistiefeier erhalten. Kardinal Roche verweist in seiner Antwort auf das Kirchenrecht, demzufolge die Predigt „als integraler Bestandteil der Liturgie einem Priester oder Diakon vorbehalten ist.“ Diese Norm sei vom Lehramt immer wieder bekräftigt worden, insbesondere in der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ (Nrn. 64–66), die ausdrücklich die Möglichkeit ausschließe, dass Laien während der Feier der Messe die Homilie halten, selbst unter einer anderen Bezeichnung.

Norm hat nicht nur disziplinarischen Charakter

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Diese Norm hat nicht nur disziplinarischen Charakter, sondern spiegelt eine Realität wider, die eng mit der theologischen und liturgischen Natur der Homilie verbunden ist. Als eigenständiger Akt des Wortgottesdienstes ist sie untrennbar mit der Verkündigung des Evangeliums und mit dem Vorsitz der Feier verbunden und stellt eine spezifische Ausübung des munus docendi dar, die dem geweihten Amtsträger anvertraut ist.“

Diese Verantwortung des geweihten Amtsträgers sei im Wesen der heiligen Liturgie selbst verwurzelt, die nicht bloß ein Anlass zur Unterweisung ist, sondern der bevorzugte Ort, an dem die Gläubigen in das Geheimnis der Erlösung hineingezogen werden.

Der Kardinal unterstreicht das Wesen des Gottesdienstes als Begründung der Absage: „Da die Reservierung der Homilie für den geweihten Amtsträger zur sakramentalen und liturgischen Struktur der Eucharistiefeier selbst gehört, kann von der in can. 767 § 1 festgelegten Norm auch bei Vorliegen schwerwiegender pastoraler Erwägungen keine Dispens durch Indult erteilt werden.“ Die Verkündigung des Wortes Gottes innerhalb der liturgischen Versammlung sei untrennbar mit einer Sendung verbunden, die innerhalb der Kirche empfangen werde.

Wort und Sakrament in der Eucharistiefeier untrennbar verbunden

Diese kirchliche Sendung komme sakramental durch die Heilige Weihe zum Ausdruck. Wort und Sakrament seien in der Eucharistiefeier untrennbar miteinander verbunden. Daher sei die Verkündigung im Rahmen der liturgischen Handlung, und vor allem die Homilie, kraft des Weihesakraments Aufgabe des geweihten Amtsträgers „und kann nicht delegiert werden".

Der Präfekt erinnert die deutschen Bischöfe erneut an die Grundordnung des Römischen Messbuchs, der zufolge der Zelebrant „in der Regel“ selbst predigen solle oder die Homilie einem konzelebrierenden Priester übertragen könne, „manchmal gegebenenfalls auch einem Diakon, niemals jedoch einem Laien.“ Weder theologische Qualifikation noch kommunikative Kompetenz rechtfertigen aus Sicht des Dikasteriums für den Gottesdienst eine Ausnahmeregelung. Predigen sei nicht allein eine Frage theologischer Kompetenz. „Für den Priester bilden die Vorbereitung und das Halten der Homilie einen integralen Bestandteil seines priesterlichen Dienstes und seiner Spiritualität und können nicht davon getrennt werden.“

Gleichzeitig regt der Präfekt des Gottesdienstdikasteriums an, an der Qualität der Predigt zu arbeiten, und ermutigt zum „Engagement für die Aus- und Fortbildung, damit die Homilie ihren ‚geradezu sakramentalen Charakter‘ (vgl. Evangelii gaudium, Nr. 142) vollends entfalten könne".

Unterscheidung zwischen Homilie und „Predigt“ eines Laien nicht zulässig

Die von den deutschen Bischöfen vorgeschlagene Unterscheidung zwischen einer „Homilie“ des geweihten Amtsträgers und einer möglichen „Predigt“ eines Laien bewertet der Vatikan als „nicht zulässig, da der vorgeschlagene Platz – unmittelbar nach dem Evangelium – und die ausgeübte Funktion im Wesentlichen mit denen der Homilie selbst übereinstimmen“.

Darüber hinaus lasse sich nicht erkennen, dass die gegenwärtige Situation „einen solchen Notstand oder eine echte pastorale Notlage darstellt, die eine Abweichung von einer Norm rechtfertigen würde, die so eng mit der Natur des liturgischen Aktes verbunden ist“. Wo ein Zelebrant sei, habe er auch die Aufgabe, zu predigen. Wo kein Priester verfügbar sei, finde auch keine Eucharistiefeier statt. Innerhalb der Normen der Kirche für Wort-Gottes-Feiern könne Laien die Verkündigung oder Auslegung der Heiligen Schrift übertragen werden, ohne dass hierfür ein besonderes Indult erforderlich wäre.  DT/reg

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