Versammlungs-, Gewerbe-, Religionsfreiheit … Der Stillstand hat viele Grundrechte beschränkt. Nicht aber das Elternrecht – auch wenn mitunter ein anderer Eindruck erweckt wird. So schrieb die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft: „Die geschlechterpolitische Strategie der Verlagerung von Kinderbetreuung […] in öffentliche Institutionen […] ist unter den Bedingungen der Pandemie in eine Krise geraten. […] Pflege, Betreuung, Erziehung und Bildung werden an die Kernfamilie zurückverwiesen […].“ Diese Aufgaben sind vorrangig Recht und Pflicht der Eltern, aus guten Gründen. Öffentliche Institutionen sollen die Familie unterstützen, nicht ersetzen.
Mönchengladbach
Kolumne: Technik kann nicht Personen ersetzen
Elternrechte in der Pandemie