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Kolumne: Technik kann nicht Personen ersetzen

Elternrechte in der Pandemie
Kolumne: Technik kann nicht Personen ersetzen
Foto: Privat | Der Autor, tätig als pädagogisch-didaktischer Schulleiter der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik in Weinstadt, ist Sozialethiker und Erziehungswissenschaftler. Er lehrt als Privatdozent in Bonn.

Versammlungs-, Gewerbe-, Religionsfreiheit … Der Stillstand hat viele Grundrechte beschränkt. Nicht aber das Elternrecht – auch wenn mitunter ein anderer Eindruck erweckt wird. So schrieb die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft: „Die geschlechterpolitische Strategie der Verlagerung von Kinderbetreuung […] in öffentliche Institutionen […] ist unter den Bedingungen der Pandemie in eine Krise geraten. […] Pflege, Betreuung, Erziehung und Bildung werden an die Kernfamilie zurückverwiesen […].“ Diese Aufgaben sind vorrangig Recht und Pflicht der Eltern, aus guten Gründen. Öffentliche Institutionen sollen die Familie unterstützen, nicht ersetzen.

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