Jeder Mensch hat im demokratisch verfassten Staat die Möglichkeit und das gute Recht, seine Meinung frei zu äußern – auf der Grundlage der Verfassung. Nach den jüngsten fremdenfeindlichen Ausschreitungen durch Rechtsextremisten in Chemnitz und Köthen zeigte sich brennglasartig die Bedeutsamkeit der Unterscheidung, ob Meinungsäußerungen noch der verfassungsmäßigen Grundlage, mithin der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprechen, oder aber ob sie eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz und das Verbot von bestimmten Äußerungen erforderlich machen – genannt seien etwa die Leugnung der Shoah oder das Zeigen des Hitler-Grußes.
Kolumne
Die Gefährdung der Demokratie
Zwölf Jahre Diktatur und Menschenvernichtung schüttelt man eben nicht aus den Kleidern. Von Peter Schallenberg