MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Karlsruhe urteilt

Abschaffung der Arbeitslosenhilfe war verfassungsgemäß

Karlsruhe (DT/dpa) Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe vor sechs Jahren war verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss die Beschwerde eines ehemaligen Arbeitslosenhilfe-Empfängers aus Nordrhein-Westfalen als unbegründet zurück. Er hatte unter anderem sein Eigentumsrecht verletzt gesehen. Aus Sicht der höchsten deutschen Richter ist die Abschaffung aber mit dem Grundgesetz vereinbar. Der gesetzliche Anspruch auf Arbeitslosenhilfe sei kein Eigentum im Sinne dieses Grundrechts.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben