Karlsruhe (DT/dpa) Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe vor sechs Jahren war verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss die Beschwerde eines ehemaligen Arbeitslosenhilfe-Empfängers aus Nordrhein-Westfalen als unbegründet zurück. Er hatte unter anderem sein Eigentumsrecht verletzt gesehen. Aus Sicht der höchsten deutschen Richter ist die Abschaffung aber mit dem Grundgesetz vereinbar. Der gesetzliche Anspruch auf Arbeitslosenhilfe sei kein Eigentum im Sinne dieses Grundrechts.
Karlsruhe urteilt
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe war verfassungsgemäß