Karlsruhe (DT/dpa) Das Bundesverfassungsgericht lässt das umstrittene Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen vom Europäischen Gerichtshof prüfen. Das deutsche Verfassungsgericht geht davon aus, dass die EZB mit dem sogenannten OMT-Progamm ihre Kompetenzen überschritten habe. Der 2012 beschlossene Plan der Notenbank gilt als Hauptgrund für die Beruhigung der Eurokrise.
Europäischer Gerichtshof prüft Rechtmäßigkeit der EZB-Anleihekäufe
Auf dem Höhepunkt der Euro-Krise funktionierte der Kauf der Anleihen von Krisenstaaten – ob er auch erlaubt war, soll nun in Luxemburg geprüft werden