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Familienpolitik neu ordnen

Schwesig: Niemand muss Betreuungsgeld zurückzahlen

Berlin (DT/KNA) Drei Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) klargestellt, dass die Leistung vorerst weiter ausgezahlt wird und niemand Geld zurückzahlen muss. Auf einer am Freitag auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlichten Erklärung betonte Schwesig, die Auszahlungen liefen „ganz normal weiter“. Diejenigen, deren Anträge bereits bewilligt worden seien, erhielten Zahlungen. Derzeit prüfe die Bundesregierung, wie das Gerichtsurteil umgesetzt werden solle, da die Richter keine Regelungen für das Entfallen der Familienhilfe getroffen hätten, so die Ministerin weiter.

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