MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Urteil zum Mutterschutz

Europäischer Gerichtshof: Kein Anspruch auf alle Zulagen

Luxemburg (DT/KNA) Arbeitgeber sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht verpflichtet, Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz ihr Gehalt inklusive aller Zulagen weiterzuzahlen. Es gebe gemäß dem EU-Recht keinen Anspruch auf solche Zulagen, die mit bestimmten Tätigkeiten verknüpft seien, urteilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Anders sei es dagegen mit Zulagen, die etwa wegen der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder der beruflichen Qualifikation gezahlt würden. Den EU-Staaten stehe es zudem frei, günstigere Regelungen für die Arbeitnehmerinnen festzulegen.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben