Karlsruhe (DT/KNA) Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen für die Fixierung von Patienten in psychiatrischen Einrichtungen und entsprechenden Krankenhäusern verschärft. Der Zweite Senat hat am Dienstag zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, in denen sich Menschen gegen ihre Fesselung im Krankenbett wenden. Für die Neufassung bis 30. Juni 2019 machten die Richter den Parlamenten in Bayern und Baden-Württemberg konkrete Vorgaben. In beiden Ländern entsprechen die Gesetze nicht den verfassungsrechtlichen Erfordernissen. Die Fixierung eines Menschen bedeute einen Eingriff in dessen Freiheit, wenn die Maßnahme mehr als eine halbe Stunde dauere.