München/Berlin (DT) Der Medizinrechtler Jochen Taupitz befürwortet eine Zulassung medizinischer Tests auch an Demenzkranken und anderen Menschen, die nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. „Ja, unbedingt“, schreibt der Direktor des Instituts für Medizinrecht der Universität Mannheim in einem Beitrag für die „Süddeutsche Zeitung“. „Das Grundgesetz steht derartigen Studien nicht grundsätzlich entgegen“, so Taupitz, der bis vor kurzem stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrats war. Man könne erwarten, dass eine solche Forschung für die Gruppe derjenigen Patienten mit einem direkten Nutzen verbunden sei, die an der gleichen Krankheit litten wie der Proband.
Taupitz für Tests an Demenzkranken
Bundestag plant neue Expertenanhörung. Von Stefan Rehder