Zu einem möglichen Recht auf Sterbehilfe in Deutschland hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof wider Erwarten kein Grundsatzurteil gefällt. Die Straßburger Richter äußerten am Donnerstag formale Kritik an deutschen Gerichten; diese hätten den Fall nicht ausreichend geprüft. Konkret ging es um einen Witwer aus Braunschweig, der bei deutschen Behörden vergeblich um Erlaubnis für Beihilfe zum Suizid seiner querschnittsgelähmten Frau nachgesucht hatte. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte den sachlichen Verweis des Europäischen Gerichtshofs auf die in Deutschland gültigen Regelungen. Dies lasse die Berufsordnung für Ärzte unangetastet.
„Suizid darf keine Lösung sein“
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verschärft Debatte um Sterbehilfe