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Strengeres Sexualstrafrecht

Berlin (DT/dpa) Die deutschen Bundesländer pochen auf schärfere Vorgaben zum Schutz vor sexueller Gewalt. Der Bundesrat forderte am Freitag die schwarz-rote Bundesregierung zu einer umfassenderen Neuregelung des Sexualstrafrechts auf, als bisher geplant. So müsse schon das fehlende Einverständnis des Opfers eine Strafbarkeit auslösen: nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“. Außerdem sollte auch das bloße Begrapschen geahndet und Opfer besser vor sexuellen Übergriffen aus Gruppen geschützt werden. Nach dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist die Strafbarkeit weiter an bestimmte Bedingungen geknüpft: der Täter muss das Opfer etwa überraschen. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.

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