Straßburg (DT/KNA) Mit dem mehrfachen Verbot von Gay-Pride-Kundgebungen in Moskau hat Russland nach Einschätzung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs gegen das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstoßen, urteilten die Richter am Donnerstag in Straßburg einstimmig. Die Organisatoren hätten auch keine Möglichkeit gehabt, juristisch gegen die Verbote vorzugehen. Den Klägern sprachen die Richter 12 000 Euro Schadenersatz zu. Die Kläger hatten 2006, 2007 und 2008 Demonstrationen für Homosexuellen-Rechte in Moskau organisieren wollen.