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Staatliche Regelung der Suizidhilfe meint deren Legitimation

AGEAS-Generalsekretär Daniel Beutler über die Vereinbarung, die der Kanton Zürich mit der Organisation „Exit“ schließen will

Berührt es Sie als Arzt und Schweizer, wenn der Staat, der die Suizidbeihilfe von Organisationen wie „Exit“ bislang nur toleriert hat, nun vertraglich regeln will? Was mich als Christ und Arzt berührt, ist die Vermessenheit der Sterbehilfeorganisationen, die sich selber als Anwälte der Menschlichkeit und des Selbstbestimmungsrechts verstehen. Bei „Exit“ mag es Expo-nenten geben, die sich einer solchen Ethik verpflichtet fühlen. Im Falle von „Dignitas“ ist das aber blanker Zynismus. Ernüchternd ist, welch breiten Rückhalt die Suizidbeihilfe gemäss Umfragen in der Bevölkerung genießt. Daher dürfte neben liberal humanistischem Gedankengut politisches Kalkül mitbestimmend sein für diesen ...

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