Berlin/Würzburg (DT/om/KNA) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Suizidbeihilfe ist bei Fachverbänden und Patientenschützern auf scharfe Kritik gestoßen. Der „Humanistische Verband“ dagegen begrüßte den Richterspruch vom Donnerstagabend. Das Gericht in Leipzig hatte das sogenannte Recht von schwerkranken Patienten auf einen selbstbestimmten Tod gestärkt: Der Staat dürfe in „extremen Ausnahmefällen“ und bei einer unerträglichen Leidenssituation den Zugang zu einem verschreibungsfähigen Betäubungsmittel nicht verwehren, das einem schwer und unheilbar kranken Patienten eine ...
„Staat darf nicht Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung sein“
Bundesverwaltungsgericht gibt tödliche Medikamente in Ausnahmefällen frei – Breite Kritik von Lebensschützern. Von Oliver Maksan
