Herr Hüppe, steht der Weg zum qualitätsgecheckten Designerkind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur Präimplantationsdiagnostik (PID) jetzt offen?Auszuschließen ist das nicht. Das PID-Urteil erlaubt erstmals, bei der künstlichen Befruchtung zwischen lebenswert und - unwert zu unterscheiden. Ärzte und Eltern können darüber entscheiden, wen sie leben lassen und wen nicht. Wenn das Gericht behauptet, das Verfahren ließe sich auf einige wenige Indikationen einschränken, so irrt es! Bei manchen Untersuchungen werden immer mehrere Merkmale festgestellt, wie zum Beispiel das Geschlecht. Wenn alle Embryonen gesund sind, müssen Sie ja eine Auswahl treffen, bei der dann Zweitkriterien in Anwendung kommen.
„Selektion lässt sich nicht einschränken“
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, über die Folgen des BGH-Urteils zur Präimplantationsdiagnostik Von Oliver Maksan