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Selbstbestimmungsgesetz: Die Ampel  gibt Gas

Der Bundestag berät den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz. Jugendpsychologe beklagt  eine Missachtung des Kindeswohls.
Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel stößt nicht nur auf Unterstützung.
Foto: Bernd Wüstneck (dpa-Zentralbild) | Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel stößt nicht nur auf Unterstützung.

Es wird ernst: Der Entwurf der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zur Ablösung des Transsexuellengesetzes (TSG) liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor. Damit soll zukünftig die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags per einfacher Erklärung beim Standesamt möglich sein. Bereits in der vergangenen Woche hätte das Gesetz auf der Tagesordnung des Bundestags stehen sollen, die öffentliche Anhörung im Familienausschuss wurde jedoch abgesagt – offenbar schien es gerade in der FDP Zweifel zu geben, die bereits 2021 einen ähnlichen Gesetzesentwurf vorgelegt hatte. Derzeit könnte das Gesetz noch vor Jahresende beschlossen werden und wie geplant im November 2024 in Kraft treten.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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