Es wird ernst: Der Entwurf der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zur Ablösung des Transsexuellengesetzes (TSG) liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor. Damit soll zukünftig die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags per einfacher Erklärung beim Standesamt möglich sein. Bereits in der vergangenen Woche hätte das Gesetz auf der Tagesordnung des Bundestags stehen sollen, die öffentliche Anhörung im Familienausschuss wurde jedoch abgesagt – offenbar schien es gerade in der FDP Zweifel zu geben, die bereits 2021 einen ähnlichen Gesetzesentwurf vorgelegt hatte. Derzeit könnte das Gesetz noch vor Jahresende beschlossen werden und wie geplant im November 2024 in Kraft treten.
Selbstbestimmungsgesetz: Die Ampel gibt Gas
Der Bundestag berät den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz. Jugendpsychologe beklagt eine Missachtung des Kindeswohls.
