Der Verfassungsschutz darf Abgeordnete der Linkspartei beobachten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht vergangene Woche im Fall Bodo Ramelow. Ramelow hatte geklagt, weil der Verfassungsschutz Informationen über ihn sammelt. Doch seine Tätigkeit als führender Funktionär der Linkspartei, so das Gericht, rechtfertige es, offen zugängliche Informationen über ihn zu erheben, also Material, das frei verfügbar ist (Zeitungen, Programmatik, Erklärungen, Interviews der „Linken“).
SED-Erben schimpfen über Bespitzelung
Nach dem Verfassungsschutz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fühlt sich die Linkspartei diskreditiert – Zu Unrecht Von Greta Geller