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Plädoyer für das Familienwahlrecht

Warum sollen die Eltern nicht für ihre Kinder das Wahlrecht ausüben können? Ein Plädoyer für das Familienwahlrecht.
Eltern entscheiden im Interesse ihrer Kinder
Foto: IMAGO/William Perugini (www.imago-images.de) | Die Interessen der Kinder und der Eltern müssen nicht immer übereinstimmen. Das ist aber keine Besonderheit, die nur das Kinderwahlrecht betrifft, sie gilt vielmehr ganz allgemein, so etwa auch bei der Wahl des Wohnsitzes oder der Schulart.

Das gab es noch nie! – ein Einwand, der mit Blick auf das Wahlrecht immer wieder vorgebracht wird und beim ersten Hören nachdenklich macht. Im 19. Jahrhundert begann der Siegeszug des demokratischen Gedankens, also der Überzeugung, dass alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen habe. Jede Neuerung, die zunächst als „unerhört“ verschrien wurde, löste die letzte ab, die auf ähnliche Bedenken gestoßen war, die man aber inzwischen vergessen hatte. 1848, anlässlich der Frankfurter Nationalversammlung, forderten die Demokraten ein „allgemeines Wahlrecht“. Niemand dachte damals an die Kinder, kaum jemand an die Frauen.

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