Die EU-Kommission hat durchaus für einigen Unmut gesorgt, seitdem sie die Bundesrepublik öffentlich wegen ihres Exportüberschusses in Höhe von 7,2 Prozent gerügt und entschieden hat, die makroökonomischen Faktoren für diese Entwicklung scharf unter die Lupe zu nehmen. Das Recht dazu hat Brüssel. Denn im März 2011 hat der Europäische Rat eine Neuordnung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit im Rahmen des „Stabilitäts- und Wirtschaftspakts“ beschlossen.
Zu erfolgreich, um noch gut zu sein?
Die EU-Kommission will den deutschen Exportüberschuss unter die Lupe nehmen. Warum sie das darf und was davon zu halten ist – eine Analyse. Von Friedrich Graf von Westphalen