Was haben der Haager Prozess gegen den serbischen Kriegsverbrecher Radovan Karadžiæ und die dem tschechischen Staatspräsidenten Václav Klaus zugestandene Ausnahme von der EU-Grundrechtecharta gemeinsam? Erstens sind sie Folgen der Verbrechen des 20. Jahrhunderts. Zweitens leben noch viele der Opfer dieser Verbrechen. Drittens wissen die Opfer, dass ihnen (auf Erden) keine Gerechtigkeit zuteil wird. Viertens halten die Täter und ihre Erben an ihrer „Sache“ fest. Fünftens sind sie gerade dabei, auch noch die Zukunft zu prägen.