Bregenz (DT/KAP) „Unser Kind hat einen Schaden, ist aber kein Schadensfall“, betont ein Ehepaar aus Vorarlberg, dessen Sohn Emil Ende Juni mit einer Fehlbildung der Wirbelsäule zur Welt kommen wird. Hintergrund ist ein Entscheid eines österreichischen Höchstgerichtes, das im Frühjahr Eltern eines behinderten Kindes den Ersatz sämtlicher Lebensunterhaltskosten zusprach, weil die Behinderung beim Organ-Screening nicht erkannt worden war. Emils Eltern wollen mit dieser Klage den Gesetzgeber „wachrütteln“. Sie kritisieren, dass in Österreich für ungeborene Kinder mit Behinderung keine Grundrechte gelten.