Berlin (DT/KNA) Der Staat sollte nach Auffassung des Deutschen Ethikrats nicht verpflichtet werden, Menschen beim Suizid zu helfen. Mit seiner am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme widersprach die Mehrheit der Mitglieder des Ethikrats dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März. Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass der Staat einem schwer leidenden Patienten im extremen Einzelfall den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht (Az.: BVerwG 3 C 19.15). Vor staatlicher Suizidhilfe hatten zuvor auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die Bundesärztekammer und die Kirchen gewarnt.