Madrid (DT/KNA) Spaniens Verfassungsgericht hat eine „Ehe“ zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern für verfassungsgemäß erklärt. Mit acht zu drei Stimmen lehnten die Richter am Dienstag in Madrid eine bereits vor sieben Jahren eingereichte Klage der konservativen Volkspartei (PP) ab. Spanien war 2005 unter der Regierung des sozialistischen Ministerpräsidenten Jose Luis Rodriguez Zapatero eines der ersten Länder der Welt, das homosexuellen Paaren nicht nur Eheschließungen, sondern auch die Adoption von Kindern erlaubte. Dies führte zu Protesten und Polemik.